Überschwemmungsgefährdete Gebiete

Hochwasser und Überschwemmungen entlang von Gewässern sind ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Durch Niederschläge und/oder Schneeschmelze können Bäche, Flüsse und Seen über die Ufer treten und die überschwemmungsgefährdeten Gebiete überfluten.

Erhebliche Schäden durch Hochwasser entstehen, wenn Siedlungen, Straßen oder Kulturgüter durch unangepasste Nutzung von natürlichen Abflussbereichen und Überschwemmungsgebieten einer Hochwassergefahr ausgesetzt werden. Erst die Nutzung des überschwemmungsgefährdeten Gebietes verursacht das Hochwasserrisiko.
Etwa die Hälfte der Personen- und Sachschäden durch Naturgefahren gehen auf Überschwemmungen durch Hochwasserereignisse zurück. Dies liegt jedoch nicht alleine an der Zunahme von Hochwasserereignissen, sondern vor allem daran, dass die Zahl der in den ehemals natürlichen Überschwemmungsgebieten lebenden Menschen steigt und sich dort somit auch mehr Sachwerte anhäufen. Ein Beispiel: Allein die Überschwemmungen im Juni 2013 verursachten in Bayern Schäden in Höhe von 1,3 Milliarden Euro.

Die meisten Hochwasserschäden entstehen an privat, öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden und deren Einrichtung sowie an Infrastrukturanlagen wie Straßen oder Kläranlagen. Um die Risiken durch Hochwasser nicht noch weiter zu erhöhen und Schäden in Zukunft zu reduzieren, werden die Gewässerabschnitte mit besonders signifikantem Hochwasserrisiko durch den Freistaat Bayern ermittelt. Entlang dieser Abschnitte werden systematisch Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet. Letztere bilden die zentrale Grundlage für ein umfassendes und planvolles Hochwasserrisikomanagement.

Im Rahmen der Hochwasservorsorge, als ein Handlungsfeld im nachhaltigen Hochwasserrisikomanagement, werden Überschwemmungsgebiete amtlich festgesetzt. Damit wird die Hochwassergefahr öffentlich bekannt gemacht und die Nutzung von bislang noch unbebauten Gebieten mit dem Ziel beschränkt, die hochwasserbedingten Schäden in Zukunft nicht noch weiter zu erhöhen. Für vorhandene Objekte soll eine ausreichende Vorsorge für den Hochwasserfall getroffen werden, während unbebaute Gefahrenbereiche als natürliche Retentionsräume freigehalten werden. Denn je mehr Überschwemmungfläche dem Gewässer bei Hochwasser zur Verfügung stehen, desto stärker kann der Anstieg des Wasserspiegels flussabwärts gemildert werden.

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