Risikodialog Elbe

Von 2010 bis 2015 wurde in Zusammenarbeit verschiedenster Akteure der erste Hochwasserrisikomanagement-Plan für das bayerische Elbeeinzugsgebiet erstellt. Mit der Veröffentlichung dieses Plans im Dezember 2015 war der 1. Bearbeitungszyklus der Hochwasserrisikomanagementplanung abgeschlossen. Die ausgewählten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos wurden im Zeitraum von 2015 bis 2021 umgesetzt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagement-Plans für den 2. Bearbeitungszyklus überprüft und, soweit nötig, an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst worden.

Für das deutsche Elbegebiet wurde, wie im 1. Bearbeitungszyklus auch, ein gemeinsamer Managementplan erstellt, zu dem die verschiedenen Bundesländer beigetragen haben. In Bayern wurde ein Beitrag zum Saale- und Egergebiet erstellt.
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) fand auf der Ebene des Gesamtplans statt. Die Vorgehensweise bei der Planung im Gebiet Saale-Eger unterscheidet sich ansonsten nicht von der Vorgehensweise in den anderen bayerischen Flussgebieten. Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe koordiniert die Planerstellung in Deutschland und informiert die Tschechische Republik.

International erstreckt sich das Einzugsgebiet der Elbe über Deutschland und Tschechien, hier werden jeweils anteilig eigenständige Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt. Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) koordiniert die Erstellung eines einheitlichen Hochwasserrisikomanagement-Plans auf internationaler Ebene.

Für die praktische Umsetzung der HWRM-Planung im bayerischen Anteil der Elbe wurde das Einzugsgebiet in kleinere Teilgebiete untergliedert.

Im 2. Bearbeitungszyklus konnten Fachbehörden von Januar bis einschließlich Juni 2020 schriftlich oder im Gespräch mit Regierungsvertretern ihr Risiko selbst einschätzen, den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem 1. Bearbeitungszyklus dokumentieren und weitere Maßnahmen auswählen.

Betroffene Städte und Gemeinden konnten sich zunächst ebenfalls von Januar bis Juni 2020 beteiligen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist schließlich bis Dezember 2021 verlängert. Falls das Gemeindegebiet mindestens von einem Extremhochwasser (HQextrem) betroffen ist, konnten sie mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt und der Kreisverwaltungsbehörde ein Beratungsgespräch durchführen. In diesen Gesprächen wird die Risikosituation vor Ort bewertet, die Maßnahmenauswahl aus dem 1. Bearbeitungszyklus aktualisiert und, falls nötig, werden neue Maßnahmen ausgewählt. Neue Städte und Gemeinden im Risikodialog konnten erstmals eine Risikobewertung und Maßnahmenplanung durchführen. Für Städte und Gemeinden, die sich nicht beteiligen wollten, haben die zuständigen Wasserwirtschaftsämter die Maßnahmenauswahl ersatzweise durchgeführt (= Auswahl der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen). Oft handelte es sich dabei um Städte und Gemeinden, deren Gemeindegebiet nur geringfügig betroffen ist.

Die Träger überörtlicher Infrastruktur wurden landesweit durch das StMUV, das StMWi und das StMI zur Maßnahmenauswahl eingebunden. Anhand eines Fragenkatalogs konnten sie ihre eigene Betroffenheit beschreiben, bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentieren und bei Bedarf geeignete weitere Maßnahmen vorschlagen.

Die bayerischen Verbände werden regelmäßig bei der Veranstaltung "Wasserforum" auf den neuesten Stand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gebracht. Außerdem wurden 64 Verbände (vgl. Liste im Anhang der Handlungsanleitung) schriftlich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des HWRM-Plans und des dazugehörigen Umweltberichts informiert. Sie konnten, zusammen mit der allgemeinen Öffentlichkeit und weiteren interessierten Stellen von März bis Juli 2021 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Anschließend wurden sie über die Bewertung ihrer Stellungnahmen und die Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess informiert. Insgesamt haben in Bayern 4 Verbände aus den Bereichen Landwirtschaft und Wirtschaft die Möglichkeit genutzt, sich an der Planerstellung zu beteiligen. Ihre Anregungen haben teilweise zu Änderungen im HWRM-Plan Elbe und im Umweltbericht geführt.

Der allgemeinen Öffentlichkeit muss außerdem Zugang zu den Ergebnissen der vorläufigen Risikobewertung, den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagement-Plänen ermöglicht werden (§ 79 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Die Allgemeine Öffentlichkeit wurde daher durch den Internetauftritt zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und verschiedene Broschüren über die Hochwasserrisikomanagement-Planung in Bayern informiert.

Der Zugang zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird darüber hinaus über den Kartendienst UmweltAtlas Bayern (Themenbereich Naturgefahren) sichergestellt.

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