Grundwasser - Gefährdung und Schutz

Grundwasser kennt keine Grenzen. In seinem unterirdischen Lauf folgt es den wasserführenden Gesteinsschichten – und die halten sich natürlich nicht an Grundstücks- oder Verwaltungsgrenzen. Beim Grundwasserschutz muss deshalb grenzenlos gedacht und gehandelt werden.

Der beste Grundwasserschutz lässt Verschmutzungen gar nicht erst bis zu den Wasserreserven vordringen, denn selbst wenn eine Schadstoffquelle längst beseitigt ist, lassen sich die Verunreinigungen noch Jahrzehnte später im Wasser nachmessen – Grundwasser hat ein langes Gedächtnis!

Daher ist es oberstes Ziel sicherzustellen, dass das Grundwasser sauber, unbelastet und mengenmäßig gleichbleibend erhalten bleibt.

Für uns Menschen hat das Grundwasser als Ressource für das Trinkwasser – unser Lebensmittel Nr. 1 – eine hohe Bedeutung.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Grundwasserschutz sind das Bayerische Wassergesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die Grundwasserverordnung des Bundes sowie die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Hinzu kommen fachspezifische Regelungen wie Rechtsverordnungen, sei es für Pflanzenschutz oder für Düngung, oder für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Die Nutzung der Erde durch uns Menschen für verschiedene Zwecke erfordert es, die verschiedenen Nutzungsansprüche miteinander abzustimmen und – soweit möglich – in Einklang zu bringen.

Da in Bayern über 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen wird, hat der allgemeine Grundwasserschutz bei uns einen hohen Stellenwert. Durch die stark dezentrale Wasserversorgungsstruktur, mit rund 3.000 Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, nehmen die Trinkwassereinzugsgebiete größere Flächenanteile des Freistaates Bayern ein. In Bayern gilt ein abgestuftes Konzept beim Trinkwasserschutz. So muss nicht immer das gesamte Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet festgelegt werden.

In Bereichen mit allgemeiner und erhöhter Empfindlichkeit ist der flächendeckende, allgemeine Grundwasserschutz grundsätzlich ausreichend. Wo die Empfindlichkeit erhöht ist, können Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung in Regionalplänen festgelegt werden. In Bereichen mit besonderer Empfindlichkeit sind besondere Vorsorgen in Form ordnungsrechtlicher Vorab-Regelungen zum Trinkwasserschutz erforderlich und Wasserschutzgebiete auszuweisen.

Die "AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ – Trinkwasser für Bayern" klärt auf, knüpft Netze von Projekten und Partnern und setzt sich für Nachhaltigkeit ein. Denn jeder hat – auch zukünftig – ein Recht auf sauberes Grundwasser.

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