Landesplanerische Steuerung

Zur nachhaltigen Vorsorge gehört es, den Grundwasserschutz auch schon im Zuge der Landesentwicklung und Regionalplanung gegenüber anderen Nutzungsansprüchen angemessen sicherzustellen.

Das bayerische Landesentwicklungsprogramm gibt Ziele und Grundsätze für den Grundwasserschutz vor, die dann in den einzelnen Regionalplänen mit den konkreten örtlichen Verhältnissen verknüpft werden. Und verantwortungsbewusste Kommunen berücksichtigen bei ihrer Bauleitplanung die Belange des Grundwassers, nicht zuletzt für ihre eigene Wasserversorgung.

Dazu sind im Landesentwicklungsprogramm als Grundsätze und Ziele verankert:

  • für das Grundwasser den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen
  • Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert, besonders zu schonen
  • die Schutzfunktion des Bodens für das Grundwasser zu erhalten oder wieder herzustellen
  • Abbaustellen im Grundwasser grundsätzlich nicht mit Fremdmaterial zu verfüllen.
  • in besonders empfindlichen Gebieten den Grundwasserschutz durch standortangepasste Nutzungen und weitergehende Anforderungen sicherzustellen
  • Grundwassernutzungen und Eingriffe, die Veränderungen der Grundwassermenge oder -beschaffenheit besorgen lassen, nur dann zuzulassen, wenn die Belange der öffentlichen Wasserversorgung nicht beeinträchtigt werden.

Insbesondere um letzteres sicherzustellen und mögliche Konfliktpotentiale schon im landesplanerischen Vorfeld erkennen zu lassen, sollen die Grundwassereinzugsgebiete öffentlicher Trinkwassergewinnungen bekannt sein und ihre empfindlichen Teile als wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen dargestellt werden.

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