Biologische Gewässerqualität der Seen
Durch die Einführung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 wurde zur Beurteilung des ökologischen Zustands eines Gewässers ein neuer Bewertungsansatz vereinbart. Er bezieht alle für einen See relevanten Organismengruppen ein. Dafür wurden entsprechende biologische Bewertungsverfahren entwickelt, die in einer fünfstufigen Skala (sehr gut = 1, gut = 2, mäßig = 3, unbefriedigend = 4, schlecht = 5) Auskunft über den Zustand des Gewässers geben. Die schlechteste Komponente gibt dabei den Ausschlag (worst case). Für Seen werden Phytoplankton, Makrophyten, und Phytobenthos als eine zusammengehörende Komponente, sowie an den großen Seen Makrozoobenthos bewertet. Zusätzlich werden noch die Fische an den Seen des Überblicksmessnetzes mit einbezogen.
2017 wurden im Rahmen des Monitorings für die Wasserrahmenrichtlinie zwölf Seen biologisch untersucht.
Neben dem Phytoplankton, das an der tiefsten Stelle des Sees entnommen wird, wurden auch die Makrophyten und benthischen Algen (Phytobenthos) im Uferbereich kartiert. Den guten Zustand verfehlen Abtsdorfer See, Altmühlsee, Kleiner Brombachsee und Seehamer See.
Für diese Seen sind demnach Maßnahmen erforderlich, die eine Verbesserung der Qualität bewirken. Der Tegernsee wurde bisher beim Plankton mit sehr gut bewertet. Durch die Anpassung des Verfahrens, werden Seen des Alpentyps nun strenger bewertet. Daraus resultiert nun ein guter Zustand.