Funde radioaktiver Stoffe

Nach § 168 Abs. 1 StrSchV hat derjenige, der radioaktive Stoffe findet, den Fund der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (in Bayern dem LfU) bzw. der Polizei unverzüglich mitzuteilen.

In Privathaushalten werden immer wieder Radiumemanatoren gefunden, welche aus dem frühen 20. Jahrhundert stammen und für Trinkkuren verwendet wurden. Die Geräte enthalten eine Radium-Strahlenquelle mit einer Aktivität, die oberhalb der Freigrenze der Strahlenschutzverordnung liegt. Damit ist für den Umgang (auch für die ausschließliche Lagerung) eine Umgangsgenehmigung erforderlich oder das Gerät ist über die GRB - Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe ordnungsgemäß zu entsorgen.

Funde werden häufig auch durch Portalmessanlagen im Zufahrtsbereich von Stahlwerken und Schrottplätzen entdeckt. Beim Überschreiten einer Dosisleistung, die nur geringfügig über der natürlichen Hintergrundstrahlung liegt, wird ein Alarm ausgelöst.

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