Windenergie und Fledermausschutz

Fledermäuse können an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Das betrifft aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit nicht alle 23 Arten, die sich in Bayern fortpflanzen. Lediglich zehn Fledermausarten, die überwiegend oder häufig im freien Luftraum jagen oder zu den weit ziehenden Arten zählen, sind in Deutschland so stark von möglichen Konflikten betroffen, dass ein erhöhtes Kollisionsrisiko auftreten kann:

  • Großer Abendsegler
  • Kleinabendsegler
  • Zweifarbfledermaus
  • Nordfledermaus
  • Breitflügelfledermaus
  • Rauhautfledermaus
  • Zwergfledermaus
  • Mückenfledermaus
  • Weißrandfledermaus
  • Alpenfledermaus

Wegen der möglichen Betroffenheit von Fledermauspopulationen durch den Betrieb von Windenergieanlagen ist es wichtig, die Standortplanung auf die örtlichen Fledermausvorkommen abzustimmen. Der bayerische Windenergieerlass gibt dafür den Rahmen vor. Konflikte lassen sich durch die Einrichtung von Betriebsalgorithmen, also zeitweiligen Abschaltungen, mindern. Die Entwicklung und Erprobung solcher Algorithmen gehen auf Forschungsvorhaben des Bundes zurück. Auf sie nimmt der bayerische Windenergieerlass unmittelbar Bezug. Aufgrund der Komplexität der Berechnungsverfahren und der Messtechniken hat das bayerische Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen erstellt, die den Betreibern von Windenergieanlagen, Planern und Genehmigungsbehörden die Umsetzung der Vorgaben des Winderlasses erleichtern sollen. 2015 hat das LfU eine Auswertung von über 50 Gutachten zur Erfassung der Fledermausaktivität in Nabenhöhe sowie zur Berechnung von Betriebsalgorithmen aus Bayern (so genannte Gondelmonitoringgutachten) durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigen die Ergebnisse des Forschungsvorhabens des Bundes und damit auch die Regelungen des bayerischen Windenergie-Erlasses.

Arbeitshilfen

Die Arbeitshilfen finden Sie in der linken Spalte dieser Seite mit Verweis auf den Publikationsshop des Geschäftsbereichs des StMUV. Sie können dort bestellt, bzw. heruntergeladen werden.

Arbeitshilfe Fledermausschutz und Windkraft -Teil 1: Fragen und Antworten

Die Arbeitshilfe gibt Vollzugshinweise und Antworten zu vielen Fragen bezüglich der Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieanlagen rund um den bayerischen Windenergie-Erlass.

Arbeitshilfe Fledermausschutz und Windkraft - Teil 2: Verringerung des Kollisionsrisikos

Die Arbeitshilfe gibt Hintergrundinformationen und Erläuterungen zur Einrichtung fledermausfreundlicher Betriebsalgorithmen an Windenergieanlagen.

Arbeitshilfe Fledermausschutz und Windkraft - Teil 3: Schlussfolgerungen aus dem Gondelmonitoring

Basierend auf einer Auswertung von über 50 Untersuchungen der Fledermausaktivitäten an Windenergieanlagen in Bayern gibt diese Arbeitshilfe Empfehlungen zu fachlichen Standards und Inhalten von Gondelmonitoringgutachten gemäß Windenergie-Erlass.

Ansprechpartner

Ansprechpartner am LfU sind:
E-Mail: Stefan Kluth,
Telefon: 08821 94301-16
E-Mail: Bernd-Ulrich Rudolph,
Telefon: 0821 9071-5235

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