Beantragung einer personenbezogenen Gastkennung



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Ich beantrage eine Gastkennung

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Hinweis: Für Verwaltungsgemeinschaften werden keine pauschalen Kennungen eingerichtet. Jede Gemeinde benötigt eine eigene Kennung!

Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin (Gemeinde-MitarbeiterIn)









Daten der Person, die Zugriff auf das ÖFK haben soll











Befristung der Kennung



Die Kennungsinhabenden verpflichten sich mit Erhalt der Zugangsdaten, die im FIN-Web-+ angezeigten Flurnummern nur im Rahmen der ÖFK-Nutzung zu verwenden. Diese Verpflichtungserklärung wird von der Gemeinde auch bei den beauftragten Dritten eingefordert. *

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Wichtige Hinweise

Personenbezogener Datenschutz bei der Weitergabe einer Gastkennung

Wir weisen darauf hin, dass mit der Gastkennung die ÖFK-Rechte der meldepflichtigen Behörde weitergegeben werden, auch die Rechte zur Einsicht von Anlagen. Diese können personenbezogene Daten enthalten. Bei einer Weitergabe an Dritte (z.B. Planungsbüros), die nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten haben, ist mit diesen Dritten durch die weitergebende Stelle ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.

Übertragung der Meldepflicht

Die Zulassungsbehörde kann zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflicht einen geeigneten Dritten beauftragen, bleibt jedoch in der Verantwortung für die korrekte Übermittlung und hat hierfür in geeigneter Form durch Qualitätssicherung Vorsorge zu treffen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf unserer Internetseite:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ökoflächenkataster (LfU), E-Mail: Ökoflaechenkataster.

Vielen Dank!
Ihr ÖFK-Team