ÖFK 2020
Die Systematik der ÖFK Datenbank 2020 und ihre Datenstruktur unterscheiden sich vom bisherigen ÖFK.
- Kurzanleitung - PDF
Die wichtigsten Neuerungen im ÖFK 2020:
- ÖFK-Datenbank und Grafik sind miteinander verbunden und Teil des FINView
Die Flächeneingabe beginnt mit der Digitalisierung im FINView. Ohne Grafikdaten können die Sachdaten nicht gespeichert werden. - Vorhabenebene und Flächenebene
Jede ÖFK-Fläche muss einem Vorhaben zugeordnet werden. Auf der Vorhabenebene werden übergeordnete Daten und Anlagen vorgehalten, die für mehrere ÖFK-Flächen gelten.
Die Flächenebene enthält nur Daten die speziell zu einer Ökofläche gehören.
Jede einzelne Fläche erhält eine laufende Nummer (ÖFK-Lfd-Nr.). - Eine ÖFK-Fläche kann jetzt mehrere Flurstücke umfassen
Eine ÖFK-Fläche kann über mehrere Flurstücke hinweg digitalisiert werden. Die Grafikdaten aus dem FINView werden beim Speichern in die Sachdatenbank automatisch übernommen. - Ökokonten nach BNatSchG können künftig auch über FIN-Web+ bei der uNB beantragt werden (in Planung)
Mit Hilfe des FIN-Web+ kann ein Ökokontoinhaber bzw. gewerblicher Ökokontobetreiber ein Ökokonto nach BNatSchG bzw. BayKompV eintragen und von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde prüfen und freischalten lassen.
Zum Antrag gehört eine Einverständniserklärung, wenn der Kontoinhaber seine personenbezogenen Daten veröffentlicht haben möchte. - Einverständniserklärung des Maßnahmenträgers/Grundstückseigentümers - PDF
- Eingaberechte
Das neue Programm ist so angelegt, dass die Zuständigkeiten für die Meldepflicht berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass einzelne Behörden bestimmte Flächentypen nicht mehr direkt ins Programm eingeben können. Diese Flächen müssen vom LfU abgenommen werden. - Übertragung der Meldepflicht nach Art. 9 Satz 2 BayNatSchG auf Dritte
Die Zulassungsbehörde kann zur Erfüllung ihrer Meldepflicht einen geeigneten Dritten beauftragen, bleibt jedoch in der Verantwortung für die korrekte Übermittlung und hat hierfür in geeigneter Form durch Qualitätssicherung Vorsorge zu treffen.
Dritter kann grundsätzlich auch der Eingriffsverursacher sein. Voraussetzung ist die fachliche Eignung und die korrekte Übermittlung (zum Beispiel beauftragtes Planungsbüro).
Bei der Eingabe muss der Beauftragte einen Beauftragungsnachweis im Programm hochladen. Dafür steht das Formular zur Beauftragung von Dritten zur Verfügung. - Übertragung der Meldepflicht auf Dritte - PDF