Formular Genehmigungsbehörden Gastkennung zu ÖFK 2020 (FIN-Web+ Zugang)
Beantragung einer personenbezogenen Gastkennung im Auftrag von Regierungen (inkl. Bergämter) / Landratsämtern (Genehmigungsbehörden und Tiefbauverwaltung)
Bitte füllen Sie die Felder (ohne Sonderzeichen wie z.B. "&") sorgfältig aus! Fehlerhaft ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet!
Soll z.B. ein externes Büro für die Meldung von Flächen beauftragt werden, benötigt das Büro eine sogenannte Gastkennung von der für die ÖFK-Meldung zuständigen Behörde. Die Behörde muss je Beauftragte/n eine personenbezogene Gastkennung beantragen und diese weitergeben.
Die Formulardaten werden verarbeitet...
Übertragung der Meldepflicht
Das Formblatt "Übertragung der Meldepflicht auf Dritte" ist von der für die ÖFK-Meldung zuständigen Behörde auszufüllen. Dieses muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin bei jeder Flächenmeldung ins ÖFK hochladen.
Personenbezogener Datenschutz bei der Weitergabe einer Gastkennung
Wir weisen darauf hin, dass mit der Gastkennung die ÖFK-Rechte der meldepflichtigen Behörde weitergegeben werden, auch die Rechte zur Einsicht von Anlagen. Diese können personenbezogene Daten enthalten. Bei einer Weitergabe an Dritte (z.B. Planungsbüros), die nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten haben, ist mit diesen Dritten durch die weitergebende Stelle ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das LfU per E-Mail.
- E-Mail-Kontakt: Ökoflächenkataster
Vielen Dank!
Ihr ÖFK-Team