Formular Genehmigungsbehörden Gastkennung zu ÖFK 2020 (FIN-Web+ Zugang)

Beantragung einer personenbezogenen Gastkennung im Auftrag von Regierungen (inkl. Bergämter) / Landratsämtern (Genehmigungsbehörden und Tiefbauverwaltung)

Die Formulardaten werden verarbeitet...

Ich beantrage eine Gastkennung

Pflichtfelder sind farblich und mit * gekennzeichnet.

Bitte wählen Sie die Behörde aus, für die Sie tätig sind:


ODER



ODER


Hinweis zum Auswahlfeld „Name Landkreis/Landratsamt“:
Dieses Formblatt ist für die Fachbereiche/Genehmigungsbehörden der Landratsämter/Landkreise vorgesehen. Sofern Sie Mitarbeiter/in einer kreisfreien Stadt sind, verwenden Sie bitte das Gemeindeformular bzw. Gast-Formular für Gemeinden.


Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin









Daten der Person, die Zugriff auf das ÖFK haben soll











Befristung der Kennung



Ich verpflichte mich, die/den Beauftragte/n darauf hinzuweisen, dass die angezeigten Flurnummern nur im Rahmen der ÖFK-Nutzung verwendet werden dürfen. *

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Übertragung der Meldepflicht

Das Formblatt "Übertragung der Meldepflicht auf Dritte" ist von der für die ÖFK-Meldung zuständigen Behörde auszufüllen. Dieses muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin bei jeder Flächenmeldung ins ÖFK hochladen.

Personenbezogener Datenschutz bei der Weitergabe einer Gastkennung

Wir weisen darauf hin, dass mit der Gastkennung die ÖFK-Rechte der meldepflichtigen Behörde weitergegeben werden, auch die Rechte zur Einsicht von Anlagen. Diese können personenbezogene Daten enthalten. Bei einer Weitergabe an Dritte (z.B. Planungsbüros), die nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten haben, ist mit diesen Dritten durch die weitergebende Stelle ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das LfU per E-Mail.

Vielen Dank!
Ihr ÖFK-Team

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