Invasive Arten (EU-Verordnung)
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22.Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
Bekanntmachung der Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern nach den §§ 40e und 40f BNatSchG in Verbindung mit § 42 UVPG
Im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 31.10.2024 findet eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementblättern statt. Näheres können Sie der Bekanntmachung entnehmen:
Gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2014 verfügen die Mitgliedstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie ggf. auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren.
Welche Arten als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu sehen sind, legt die EU-Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 der Verordnung im Weg von Durchführungsrechtsakten in der sog. "Unionsliste" fest.
Der Öffentlichkeit wurde im Herbst 2017 durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern nach §§ 40e und f des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. m. § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit gegeben, sich an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen für die Arten der ersten Unionsliste vom 03.08.2016 zu beteiligen. In gleicher Weise wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen für die Aktualisierungen der Unionsliste vom 02.08.2017, vom 15.08.2019 und vom 02.08.2022 zu beteiligen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung wurden die Managementmaßnahmen überarbeitet und können nun nachfolgend eingesehen werden.
Die Auswahl der Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung erfolgt im Einzelfall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch die zuständige Behörde.
- Länderspezifische Artenliste 2017 - PDF
- Länderspezifische Artenliste 2018 - PDF
- Länderspezifische Artenliste 2023
- Bisam - PDF
- Blaubandbärbling - PDF
- Brasilianisches Tausendblatt - PDF
- Buchstaben-Schmuckschildkröte - PDF
- Chinesische Wollhandkrabbe - PDF
- Drüsiges Springkraut - PDF
- Flieder-Knöterich
- Gelbe Scheinkalla - PDF
- Gewöhnliche Seidenpflanze - PDF
- Götterbaum - PDF
- Großblütiges Heusenkraut - PDF
- Großer Wassernabel - PDF
- Krebse - PDF
- Marderhund - PDF
- Nilgans - PDF
- Nordamerikanischer Ochsenfrosch - PDF
- Nutria - PDF
- Riesenbärenklau - PDF
- Schmalblättrige Wasserpest - PDF
- Schwarzer Zwergwels
- Sibirisches Streifenhörnchen - PDF
- Sonnenbarsch - PDF
- Verschiedenblättriges Tausendblatt - PDF
- Waschbär - PDF
- Wechselblatt-Wasserpest - PDF