Feldvogelkulisse Kiebitz 2020

Die sogenannte Feldvogelkulisse umfasst Flächen, die von Vögeln der Agrarlandschaft als Lebensräume genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung wieder als Feldvogellebensraum zur Verfügung stehen sollen. In einem ersten Schritt erfolgte die Erarbeitung des ersten Feldvogel-Layers für den Kiebitz. Mittelfristig ist die Abdeckung weiterer Arten wie beispielsweise von Rebhuhn und Grauammer beabsichtigt. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden und somit zu einem effizienteren Schutz der Agrarvogelzönose beitragen. Durch eine Differenzierung zwischen grünlandgeprägten und mehrheitlich ackergeprägten Gebieten lassen sich Maßnahmen zielgerichteter einsetzen. Zusätzlich bildet die Feldvogelkulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Die Feldvogelkulisse: Kiebitz 2020 setzt sich aus folgenden Gebieten zusammen und ist äquivalent zur Wiesenbrüterkulisse als dynamisches Konstrukt zu verstehen, dass sich dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend ändern kann. Die Flächen sollen zusammenhängend, räumlich gut und so groß abgegrenzt sein, dass die funktional zusammenhängenden Lebensstätten und Nahrungsräume bzw. der Aktionsradius von Familienverbänden berücksichtigt sind. Schwellenwert zur Übernahme in die Kulisse ist das Vorhandensein von mindestens drei Brutpaaren. Die Mindestlebensraumabgrenzung pro Brutpaar liegt bei fünf Hektar. Im begründeten Einzelfall können auch Einzelbrutpaare beziehungsweise kleinere Flächen in die Kulisse übernommen werden, insofern Lebensraumqualität bestehende Schutzprojekte oder geplante Maßnahmen Entwicklungspotential für weitere Brutpaare erwarten lassen.

  • Gebiete, die aufgrund eines Dauergrünlandanteil < 25 % aus der Wiesenbrüterkulisse 2018 entfielen
  • Gebiete, die aufgrund vorliegender ASK- Daten eine Bedeutung für den Kiebitz aufweisen und noch nicht Bestandteil der Wiesenbrüterkulisse sind
  • Gebiete, die seitens der Naturschutzbehörden rückgemeldet wurden
  • Gebiete mit Kiebitz-Schutzprojekten

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