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Straßenverkehrslärm
Etwa drei Viertel der Bevölkerung gaben in einer Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) an, sich durch Straßenverkehrslärm belästigt zu fühlen (Quelle: UBA 2019). Straßen sind daher Lärmquelle Nummer 1 und führen ebenso wie Schienenverkehrswege - im Gegensatz zu Gewerbe-und Industriegebieten - insbesondere in den Siedlungsgebieten zu einer weitreichenden Verlärmung.
Der Verkehrs-Lärmschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Beim Neubau von Straßen (Lärmvorsorge) gelten die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Davon zu unterscheiden ist die Lärmsanierung an bestehenden Straßen. Durch eine vorausschauende Planung kann der Lärmschutz besonders effektiv realisiert werden.
Weiterführende Informationen
Links
- Schall- und Erschütterungsschutz im Planfeststellungsverfahren für Landverkehrswege
- Leiser Straßenverkehr in Bayern
Dokumente
- Anbauverbotszonen an Verkehrswegen - PDF
- Lärmprobleme mit motorisierten Zweirädern - PDF
- Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm - PDF
- Anspruch auf Lärmvorsorge beim Ersatz von Asphalt durch Pflaster - PDF
- Die leise Innenstadtstraße - Voraussetzungen für den Einbau lärmarmer Straßendecken - PDF