Bei jeder Baumaßnahme wird in den Boden eingegriffen. Oft wird Bodenmaterial ausgehoben, welches dann nicht mehr gebraucht wird und entsorgt werden muss. Flächen werden befahren und als Lagerflächen genutzt. Der Boden ist dadurch vielfältigen mechanischen Einwirkungen ausgesetzt, durch die es zu Verdichtungen und Erosion kommen kann. Ist das der Fall, kann der Boden kein Wasser mehr speichern oder zurückhalten und verliert seinen Wert als Anbaufläche. Der Boden kann also seine natürlichen Funktionen nicht mehr erfüllen. Werden die Bodenfunktionen durch Eingriffe massiv gestört, spricht man von einer schädlichen Bodenveränderung.

Der Boden und seine Funktionen sind durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gesetzlich geschützt. Jeder, der in den Boden eingreift, ist verpflichtet Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen (§ 7 BBodSchG). Dafür muss der Schutz des Bodens frühzeitig in die Bauplanung mit einfließen und die Bauausführung durch geeignete Maßnahmen bodenschonend gestaltet werden.

Bodenschutzbezogene Vorsorgemaßnahmen sind u.a.:

  • Flächenmanagement:
    • Böden, die schon belastet oder versiegelt sind, zuerst nutzen, bevor neue Flächen bebaut werden.
    • Möglichst wenig Fläche versiegeln und stattdessen z.B. durch Grünflächen oder wasserdurchlässige Materialien die Bodenfunktionen zumindest teilweise erhalten.
    • Flächen sparsam nutzen, z.B. durch höheres Bauen oder Mehrfachnutzung.
  • Bodenmanagement:
    • Sorgfältiger Umgang mit Boden. Getrennt ausheben, lagern und wieder einbauen.
    • Vermeiden von Überschussmassen, frühzeitige Entsorgungsplanung.
    • Berücksichtigung von DIN 19731 "Verwertung von Bodenmaterial" und DIN 18915 "Bodenarbeiten im Landschaftsbau" bei Ausbau, Zwischenlagerung und Wiedereinbau von Bodenmaterial.
    • Boden vor Erosion, Verdichtung und Verschmutzung schützen.

Vor allem bei großen Baumaßnahmen ist es empfehlenswert für die Planung und Umsetzung von Bodenschutz-Maßnahmen eine Bodenkundliche Baubegleitung zu beauftragen.