Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Massive Umweltprobleme bedingt auch durch den steigenden Verbrauch an Waschmitteln führten bereits frühzeitig zu rechtlichen Maßnahmen:

Das Detergenziengesetz von 1961 war eine Reaktion auf die sich in Flüssen und Bächen bildenden hohen Schaumberge Ende der 50er Jahre, verursacht durch die in vielen damaligen Waschmitteln enthaltene waschaktive Substanz (Tensid) Tetrapropylenbenzolsulfat, die biologisch schwer abbaubar ist. In diesem Gesetz wurden Mindestanforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Waschmitteln festgelegt.
Ein weiteres Umweltproblem zeigte sich einige Jahre später vor allem in stehenden und langsam fließenden Gewässern. Hohe Einträge an Phosphaten, die in Waschmitteln zur Enthärtung von Wasser eingesetzt wurden, führten zu einer Überdüngung der Gewässer (Eutrophierung). Übermäßiger Algenwuchs verursachte einen Sauerstoffmangel in den Gewässern, der zum Absterben von Fischen und anderen Wasserorganismen führte.

Zum Schutz der Umwelt trat daher 1975 das Waschmittelgesetz in Kraft. Es wurde ergänzt durch die Tensidverordnung (1977), in der Mindestanforderungen für den biologischen Abbau (Primärabbau) bestimmter Tensidklassen festgelegt wurden.

Dem Eintrag von Phosphaten in Gewässer wurde mit der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) vom 4. Juni 1980 begegnet.

Verbrauchsmengen (2021) von Waschmitteln und der wichtigsten Reinigungsmittel in Deutschland (in Tonnen)
Wasch- und Reinigungsmittel Verbrauchsmengen
Waschmittel, gesamt 540.000
Weichspülmittel 231.000
Handgeschirrspülmittel 142.000
Maschinengeschirrspülmittel, gesamt
(Reiniger, Klarspüler, Salz, Deo, Glas- und Maschinenpflege)
195.000
Universalreiniger (Oberflächenreiniger inkl.Bad-, Fenster- und Küchenreiniger, Scheuermittel) 247.000
WC-Reinigungsprodukte 80.000
Waschadditive (Fleckenentferner, Wasserenthärter) 80.000

Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW)

Diese Verordnung legt Obergrenzen für Phosphatgehalte in der Waschlauge fest. Sie betrifft nur phosphathaltige Waschmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und ist nicht anwendbar auf Export-Waschmittel oder Reinigungsmittel. Die Einführung phosphatfreier Textilwaschmittel seit 1986 war ein freiwilliger Akt der Waschmittelindustrie und führte in Deutschland aufgrund der Akzeptanz der Verbraucher dazu, dass praktisch nur noch Waschmittel ohne Phosphate auf dem Markt waren. Die in den 1990er Jahren wieder stark angestiegene Verwendung von Phosphat in Wasch- und Reinigungsmitteln war insbesondere auf den hohen Marktanteil an phosphathaltigen Maschinengeschirrspülmitteln zurückzuführen. Dieser wird durch die Änderung der Phosphathöchstmengenverordnung ab dem Januar 2017 stark eingeschränkt.

Im Oktober 2005 trat die europäische Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 in Kraft. Sie fasst bisherige EG-Richtlinien zu Abbaukriterien und zur Kennzeichnung zusammen, greift zahlreiche freiwillige Vereinbarungen der Industrieverbände mit den zuständigen Behörden auf und stellt verschärfte Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Tensiden (Endabbau). Die Pflichten der Hersteller zur Information über Inhaltsstoffe wurden erweitert.

Im April 2007 ist die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) in Kraft getreten. Sie gilt ergänzend zur Detergenzienverordnung und setzt deren Vorgaben auf nationaler Ebene um. Geregelt werden Herstellung, Kennzeichnung und Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Das neue WRMG umfasst außerdem weitere, nicht in der Detergenzienverordnung erfasste Wasch- und Reinigungsmittelprodukte (zum Beispiel Wäschestärke) und nimmt auch tensidhaltige Kosmetika (Körperpflegemittel, Shampoos) mit auf. Die bisherige Mitteilungspflicht der Hersteller gegenüber dem Umweltbundesamt wurde durch eine Mitteilungspflicht an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ersetzt.Neben den gesetzlichen Regelungen tragen auch Selbstverpflichtungen der Industrieverbände und freiwillige Vereinbarungen zwischen Behörden und Industrieverbänden dazu bei, problematische Stoffe in Waschmitteln zu reduzieren bzw. zu ersetzen.

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