Biotamonitoring nach Wasserrahmenrichtlinie

Neben Wasser- und Schwebstoffproben werden für die Ermittlung des chemischen Zustandes nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch die Konzentrationen von 11 Stoffen/Stoffgruppen in Fischmuskulatur beziehungsweise Muschelgewebe untersucht. Die die in Fischen oder Muscheln zu untersuchende Stoffpalette, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Oberflächengewässerqualitätsverordnung. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu prioritären Stoffen um. Für Biota (Fische, Muscheln) sind dort für 11 prioritäre Schadstoffe Grenzwerte (Umweltqualitätsnormen, UQN) festgelegt, die zur Bewertung des chemischen Zustands eines Gewässers herangezogen werden.

Umweltqualitätsnormen (UQN) für Biota nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Stoff UQN (µg/kg) Matrix
Hexachlorbenzol (HCB) 10 Fisch
Hexachlorbutadien (HCBD) 50 Fisch
Quecksilber (Hg) 20 Fisch
Fluoranthen 30 Muschel
Benzo(a)pyren 5 Muschel
Bromierte Diphenylether (PBDE) 0,0085 Fisch
Dicofol 33 Fisch
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) 9,1 Fisch
Dioxine- und dioxinähnliche Verbindungen (TEQ PCDD/DF+dlPCB) 0,0065 Fisch
Hexabromcyclododecan (HBCDD) 167 Fisch
Heptachlor und Heptachlorepoxid 0,0067 Fisch

Die UQN für die Gehalte von Quecksilber und bromierten Diphenylethern in Fischen wird in der Regel in keinem der untersuchten bayerischen Gewässer eingehalten. Die UQN für die Gehalte von Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien (HCBD) Dicofol, Dioxine- und dioxinähnliche Verbindungen und Hexabromcyclododecan (HBCDD) in Fischen wird in der Regel an allen untersuchten bayerischen Gewässern eingehalten. Die UQN für die Konzentration von Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) in Fischen wird an etwa 10 % der untersuchten Probenahmestellen an bayerischen Gewässern überschritten. Die UQN für die Heptachlor-/Heptachlorepoxid-Gehalte in Fischen wird an etwa 10 % der untersuchten Probenahmestellen an bayerischen Gewässern eingehalten.

Die UQN für die Konzentrationen von Fluoranthen und Benzo(a)pyren in Muscheln wurde bisher nur an einem der untersuchten bayerischen Gewässern überschritten.