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Biotamonitoring nach Wasserrahmenrichtlinie
Neben Wasser- und Schwebstoffproben werden für die Ermittlung des chemischen Zustandes nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch die Konzentrationen von 11 Stoffen/Stoffgruppen in Fischmuskulatur beziehungsweise Muschelgewebe untersucht. Die die in Fischen oder Muscheln zu untersuchende Stoffpalette, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Oberflächengewässerqualitätsverordnung. Die Oberflächengewässerverordnung setzt die Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu prioritären Stoffen um. Für Biota (Fische, Muscheln) sind dort für 11 prioritäre Schadstoffe Grenzwerte (Umweltqualitätsnormen, UQN) festgelegt, die zur Bewertung des chemischen Zustands eines Gewässers herangezogen werden.
Stoff | UQN (µg/kg) | Matrix |
---|---|---|
Hexachlorbenzol (HCB) | 10 | Fisch |
Hexachlorbutadien (HCBD) | 50 | Fisch |
Quecksilber (Hg) | 20 | Fisch |
Fluoranthen | 30 | Muschel |
Benzo(a)pyren | 5 | Muschel |
Bromierte Diphenylether (PBDE) | 0,0085 | Fisch |
Dicofol | 33 | Fisch |
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) | 9,1 | Fisch |
Dioxine- und dioxinähnliche Verbindungen (TEQ PCDD/DF+dlPCB) | 0,0065 | Fisch |
Hexabromcyclododecan (HBCDD) | 167 | Fisch |
Heptachlor und Heptachlorepoxid | 0,0067 | Fisch |
Die UQN für die Gehalte von Quecksilber und bromierten Diphenylethern in Fischen wird in der Regel in keinem der untersuchten bayerischen Gewässer eingehalten. Die UQN für die Gehalte von Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien (HCBD) Dicofol, Dioxine- und dioxinähnliche Verbindungen und Hexabromcyclododecan (HBCDD) in Fischen wird in der Regel an allen untersuchten bayerischen Gewässern eingehalten. Die UQN für die Konzentration von Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) in Fischen wird an etwa 10 % der untersuchten Probenahmestellen an bayerischen Gewässern überschritten. Die UQN für die Heptachlor-/Heptachlorepoxid-Gehalte in Fischen wird an etwa 10 % der untersuchten Probenahmestellen an bayerischen Gewässern eingehalten.
Die UQN für die Konzentrationen von Fluoranthen und Benzo(a)pyren in Muscheln wurde bisher nur an einem der untersuchten bayerischen Gewässern überschritten.