Beauftragte und Personalvertretungen

Beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Das Ziel bayerischer Frauen- und Gleichstellungspolitik ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Frauen und Männer bei ihrer persönlichen Lebensgestaltung in allen Lebensbereichen zwischen mehreren Möglichkeiten auswählen können. Die Verwirklichung der Chancengleichheit in allen Bereichen – Familie, Arbeitsleben, soziale Sicherung, Gesundheit etc. – ist jedoch eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Staat kann die Verwirklichung der Chancengleichheit nur unterstützen, zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit oder die Einführung gesetzlicher Regelungen. Eine davon ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), aufgrund dessen die Gleichstellungsbeauftragten des LfU bestellt werden.

Beauftragte für Gleichstellung gemäß Art. 15 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)

  • Martina Stockbauer (Gleichstellungsbeauftragte)
  • Ina Saliger-Lippold (Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten)

Für E-Mails an die Gleichstellungsbeauftragten verwenden Sie bitte unsere Funktionspostfach-Adresse:

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • Teilnahme auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber oder Beschäftigten zum Beispiel an Personal- oder Bewerbungsgesprächen
  • die Förderung und Überwachung des Vollzugs des BayGlG und des Gleichstellungskonzeptes
  • deren Umsetzung mit eigenen Initiativen fördern
  • Mitwirkung an allen Angelegenheiten, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können
  • Beteiligung zum Beispiel bei Aufstellung des Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzeptes
  • Beratung bei Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten
  • Erfahrungsaustausch mit Gleichstellungsbeauftragten anderer Behörden
  • etc.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind dem Präsidenten des Landesamtes für Umwelt direkt unterstellt und in Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei.

Datenschutzbeauftragte

Beauftragte für den Datenschutz gemäß Artikel 37, 38 und 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 12 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG)

  • Max Grad (Datenschutzbeauftragter)
  • N.N. (Vertretung des Datenschutzbeauftragten)

Für E-Mails an die Datenschutzbeauftragten verwenden Sie bitte unsere Funktionspostfach-Adresse:

Personalvertretungen

Schwerbehindertenvertretung

Personalvertretung

Am LfU gibt es einen Gesamtpersonalrat, der vor allem für die Belange das gesamte LfU betreffend zuständig ist. Darüber hinaus bestehen örtliche Personalräte, die sich vornehmlich der Belange der jeweiligen Dienststellen/-teile, Außenstellen oder Nebenstellen ihres Zuständigkeitsbereiches annehmen.

Teilen