Struktur Wasserversorgungsunternehmen

Für die Wasserversorgung in Bayern sorgen 2.195 (in 2019, Quelle: Umweltstatistik, erfasst sind öffentliche Wasserversorger ab einer Abgabe über 1.000 m3 pro Jahr) Wasserversorgungsunternehmen (WVU), auf dem Gebiet der BRD sind es insgesamt 5.729 (Statistisches Bundesamt 2019). Eigene Wassergewinnungsanlagen betreiben in Bayern 1.683 bayerische Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die übrigen 512 WVU reichen ausschließlich bezogenes Wasser an ihre Kunden weiter.
Andererseits beliefert die Mehrzahl der Fernwasserversorgungsunternehmen (s.u.) in Bayern nur WVU, keine Endverbraucher. 836 WVU, das sind rd. 38% der WVU in Bayern, geben weniger als 100.000 m3 pro Jahr ab und verteilen gemeinsam lediglich rd. 4% der gesamten Wasserabgabe von ca. 898 Mio.m3. Im Vergleich mit anderen Bundesländern weist Bayern somit eine kleinräumige Versorgungsstruktur auf.

Balkendiagramm mit den Größenklassen der Wasserversorgungsunternehmen in Bayern nach Anzahl und Wasserabgabe. Größenklassen Wasserversorgungsunternehmen in Bayern nach Wasseraufkommen

Der Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen liegt (2019) in Bayern bei 99,3%, mit regionalen Unterschieden die sich insbesondere aus der Siedlungsstruktur ergeben.

Balkendiagramm mit Prozentsatz der 2019 an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Bevölkerung in den Regierungsbezirken Bayerns im Vergleich mit Deutschland. Oberbayern 99,7%, Niederbayern 96,6%, Oberpfalz 99,7%, Oberfranken 99,5%, Mittelfranken 99,6%, Unterfranken 99,8%, Schwaben 99,2%, Bayern gesamt 99,3%, Deutschland 99,4% Prozentsatz der an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Bevölkerung in den Regierungsbezirken Bayerns

Aufgrund der unterschiedlichen klimatischen und hydrogeologischen Situationen gibt es im Land Bereiche, in denen der Wasserbedarf nicht aus den örtlichen Vorkommen gedeckt werden kann. Dort sichern insgesamt 12 Großraum- und Fernwasserversorgungen den Bedarf. Über verknüpfte Leitungsnetze sind sechs dieser Fernwasserversorger im sogenannten "Ausgleichs- und Verbundsystem der Wasserversorgung in Nordbayern" zusammengeschlossen und versorgen weite Teile der wasserarmen Regionen in Nordschwaben und den drei fränkischen Regierungsbezirken. In diesem System wird Wasser aus Südbayern in den wasserärmeren nordbayerischen Raum geleitet. Die Leitungsnetze der weiteren Fernwasserversorger stehen miteinander nicht in Verbindung.

Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 57, Abs. 2) zählt die Trinkwasserversorgung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden, und dies unabhängig von der jeweils vorliegenden Betriebsform (Regie-, Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) oder auch einer evtl. erfolgten Privatisierung (Betreiber-, Beteiligungsmodell). Häufig schlossen sich Gemeinden für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu Kommunalen Zweckverbänden zusammen.

Das durchschnittliche Entgelt für einen Kubikmeter Trinkwasser – das sind 1.000 Liter – lag 2019 in Bayern bei 1,80 Euro (gewichtet nach Wasserabgabe der Gemeinden und Städte an Haushalte und Kleingewerbe), mit Einzelwerten für die Gemeinden/Städte von 0,32 Euro bis 5,13 Euro. Für die Ermittlung wurden Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik herangezogen und nach der Berechnungsmethodik des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft ausgewertet (Annahme: 40 Kubikmeter Trinkwasserverbrauch pro Einwohner und Jahr, neun Einwohner pro Wasserzähler). Das Entgelt setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Anteil je Kubikmeter und der Grund-/ Zählergebühr zusammen.

Für seine Wasserrechnung zahlt ein durchschnittlicher Haushalt im Jahr 2019 in Deutschland im Mittel 241,54 Euro. Bayern liegt dabei mit 220,60 Euro unter dem Durchschnitt. Die hier angegebenen Preise ermitteln sich ebenfalls aus dem verbrauchsabhängigen Wasserpreis (je Kubikmeter) und der anfallenden Grund- bzw. Zählergebühr und berücksichtigen für Deutschland und Bayern sowohl den jeweiligen Pro-Kopf-Verbrauch pro Einwohner und Jahr als auch die Haushaltsgröße (Personen pro Haushalt).

Informationen zu Trinkwasserpreisen für Bayern und Deutschland

Nur ein geringer Anteil der in einem Wasserversorgungsunternehmen entstehenden Kosten sind verbrauchsabhängig (zum Beispiel Pumpkosten, Betriebsmittelkosten für die Wasseraufbereitung, etc.), dagegen sind etwas mehr als drei Viertel Fixkosten.

Bei größeren Investitionen in die Wasserversorgungsanlage sind insbesondere kleinere Wasserversorgungsunternehmen darauf angewiesen, die hierfür anfallenden Kosten zumindest teilweise in Form von Herstellungs- oder Verbesserungsbeiträgen auf die Abnehmer umzulegen. Insgesamt gilt für kommunale Wasserversorgungsunternehmen das Prinzip der Kostendeckung, so sind einerseits die Einnahmen aus Wasserabgabe und evtl. Beiträgen an den Ausgaben auszurichten, andererseits ist die Erzielung eines "Gewinns" (im Gegensatz zu privaten Unternehmen) nicht vorgesehen.

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