Gebühren & Finanzierung
Kosten für die Erhaltung und Sanierung der Netze
Der Bau, der Betrieb und die Instandhaltung bzw. die Erneuerung der Leitungsnetze werden über die Entgelte für Wasser und Abwasser finanziert.
Beitrags und Gebührenfinanzierung
Von "Preisen" spricht man,
wenn das Versorgungsunternehmen privatrechtlich organisiert ist (also zum Beispiel eine AG oder GmbH) – unabhängig davon, ob das Unternehmen in privatem oder öffentlichem Eigentum ist.
Die Preise werden bei privatrechtlich organisierten Wasserversorgern über die AVB-WasserV ("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser") festgelegt.

Gebühren sind
Geldleistungen von Grundstückseigentümern angeschlossener Grundstücke als Gegenleistung für die konkrete Inanspruchnahme der öffentlichen Kanal und Leitungssysteme (Benutzungsgebühren).
Beiträge sind
Geldleistungen von Grundstückseigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke zur Deckung des Investitionsaufwands für Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Leitungssysteme.
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) dient als Grundlage für die Berechnung öffentlich-rechtlicher "Gebühren" und "Beiträge", die alle anfallenden Kosten abdecken müssen (Kostendeckung). Die örtlichen Randbedingungen, Besonderheiten bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie ggf. große Sanierungsmaßnahmen können zu unterschiedlichen Entgelten führen.
Gebührenfinanzierung
Die Kosten von Sanierungsmaßnahmen sind gebührenfähig. Kosten für Reparaturen oder geringfügige Renovierungsarbeiten an den Netzen gelten als Betriebskosten. Sie müssen innerhalb von maximal vier Jahren bei der Gebührenfestlegung angesetzt werden. Bei Erneuerungen oder größeren Renovierungsmaßnahmen handelt es sich in der Regel um Investitionen, die in der Gebührenkalkulation über Abschreibungen und Verzinsung berücksichtigt werden.
Beitragsfinanzierung
Wenn das Leitungsnetz in erheblichem Umfang verbessert oder erneuert wird, so handelt es sich im Sinne des KAG um einen "beitragsfähigen Aufwand". Die Maßnahmen können also ganz oder teilweise über Beiträge finanziert werden. Dazu ist eine Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Abwasserentsorgung und Wasserversorgungseinrichtung nötig.
Verbesserungs und Erneuerungsbeiträge für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen können dazu beitragen, dass die allgemeine Gebührenerhöhung nicht zu hoch ausfällt. Beiträge und Gebühren werden von den Gemeinden und Städten im Rahmen von Satzungen kostendeckend festgelegt.
Beispiele aus der Praxis
Härtefallförderung
Staatliche Zuwendungen für die Netzsanierung sind seit 2016 in besonderen "Härtefällen" möglich (RZWas 2021). Das ist der Fall, wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu unzumutbaren finanziellen Belastungen der Kommune bzw. der Bürger führen würde. Dies betrifft v.a. ländliche Gegenden, wo aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte die Leitungslänge pro Kopf wesentlich höher ist als im städtischen Bereich.
Beispiel aus der Praxis
VKU Positionspapier

Ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig durch steigende Entgelte zu belasten, müssen durch die Politik die entscheidenden Rahmenbedingungen für den langfristigen Erhalt und die Entwicklung der Infrastruktur berücksichtigt werden.
Zu diesen maßgeblichen Herausforderungen für die Infrastrukturentwicklung in der kommunalen Wasser und Abwasserwirtschaft hat der VKU (Verband kommunaler Unternehmen) ein Positionspapier veröffentlicht, welches unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann.
- Verband Kommunaler Unternehmer (VKU)
- Infrastruktur – Schatz unter der Straße: Herausforderungen für die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft