Gewässerentwicklungskonzepte an nichtstaatlichen Gewässern in Bayern

Zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer in Bayern, den sog. Gewässern dritter Ordnung, sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen dar. GEK werden daher mit bis zu 75% vom Freistaat Bayern gefördert.
Die Bayernkarte gibt eine Übersicht über die bereits in den Gemeinden vorhandenen GEK (Stand 2016): Dargestellt sind Gemeinden mit GEK für das gesamte Gemeindegebiet (35%), mit mehreren GEK (5%) bzw.mit mindestens einem GEK (3%) im Gemeindegebiet. In mehr als der Hälfte aller Gemeinden Bayerns (57%) gibt es bislang keine Gewässerentwicklungskonzepte.
Die Gewässer-Nachbarschaften Bayern beraten und informieren die Gemeinden in ganz Bayern bei der naturnahen Gewässerunterhaltung und stellen dazu Arbeitshilfen bereit: www.gn.bayern.de