Gewässerentwicklungskonzepte an nichtstaatlichen Gewässern in Bayern

Bayernkarte Mittels Übersichtskarte von Bayern wird für jede Gemeinde angezeigt, wie viel Gewässerentwicklungskonzepte bereits vorliegen

Zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer in Bayern, den sog. Gewässern dritter Ordnung, sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen dar. GEK werden daher mit bis zu 75% vom Freistaat Bayern gefördert.

Die Bayernkarte gibt eine Übersicht über die bereits in den Gemeinden vorhandenen GEK (Stand 2016): Dargestellt sind Gemeinden mit GEK für das gesamte Gemeindegebiet (35%), mit mehreren GEK (5%) bzw.mit mindestens einem GEK (3%) im Gemeindegebiet. In mehr als der Hälfte aller Gemeinden Bayerns (57%) gibt es bislang keine Gewässerentwicklungskonzepte.

Die Gewässer-Nachbarschaften Bayern beraten und informieren die Gemeinden in ganz Bayern bei der naturnahen Gewässerunterhaltung und stellen dazu Arbeitshilfen bereit: www.gn.bayern.de

Hinweis für die Gemeinden bzw. Wasser- und Bodenverbände