Eine erlaubnisfreie Versickerung über Oberboden ist flächenhaft oder über Mulden möglich.
Die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), insbesondere der Tabelle 1, sind dabei einzuhalten.
Besondere Anforderungen gelten:- in Karstgebieten oder Gebieten mit klüftigem Untergrund (siehe TRENGW Anhang Tabelle 1, rechte Spalte)
Ob die vorgesehene Versickerung voraussichtlich in einem Karstgebiet liegt, lässt sich mit Nummer 1 im Kasten "Weiterführende Informationen" überprüfen. - für Niederschlagswasser von Kupfer-, Zink- oder Bleiblechflächen über 50m² (Nummer 2 im Kasten "Weiterführende Informationen")
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Der tiefste Sohlpunkt der Versickerungsanlage muss einen Mindestabstand vom mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW, vgl. Nummer 3 "Abstand zum Grundwasser" im Kasten "Weiterführende Informationen") von 1m einhalten
- Durch den Bau der Versickerungsanlage dürfen keine stauenden, das Grundwasser schützenden Deckschichten (zum Beispiel ausgeprägte Lehmschichten) durchstoßen werden
- Hinweise zu erforderlichen Abständen zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen enthält Nummer 4 "Abstände zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen" im Kasten "Weiterführende Informationen".
Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen und fachlichen Fragen an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen liegt beim Bauherrn.
Hinweis: Der "Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer - Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Plätzen" (Nummer 5 im Kasten weiterführende Informationen) enthält anschauliche Beispiele und zahlreiche Tipps zur Planung und Verwirklichung von Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen auf Grundstücken und gibt Hinweise zu rechtlichen Aspekten und zu beachtenden Randbedingungen.
Weiterführende Informationen
Links
- 1 Prüfung auf Karst oder Gebiet mit klüftigem Untergrund
- 2 Vorreinigung bei Metalldächern
- 3 Abstand zum Grundwasser
- 4 Abstände zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen