Abstände zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen

Schäden an Gebäuden und Anlagen durch eine Versickerungsanlage sind zu vermeiden. Dafür ist es erforderlich einen Mindestabstand zwischen Versickerungsanlage und Gebäude einzuhalten. Grundsätzlich sollten Versickerungsanlagen nicht in Verfüllbereichen in Gebäudenähe angeordnet werden.

Die erforderlichen Abstände zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen mindern die Fläche, die für eine Versickerungsanlage zur Verfügung steht!

Je nach Art und Tiefe der Gebäudeunterkellerung und des Grundwasserstandes sollten folgende Abstände eingehalten werden:

  • Gebäude mit wasserdruckhaltender Abdichtung:
    Soweit bautechnische Grundsätze (zum Beispiel Auftriebssicherheit) beachtet werden, gibt es keinen geforderten Mindestabstand zur Versickerungsanlage.
  • Gebäude ohne wasserdruckhaltende Abdichtung mit ständigem Grundwasserstand unterhalb der Kellersohle:
    Der Abstand der Versickerungsanlage vom Baugrubenfußpunkt sollte das 1,5-fache der Baugrubentiefe h nicht unterschreiten (siehe Skizze).
  • Nicht unterkellerte Gebäude:
    Zur Ermittlung des Abstandes (siehe Skizze) ist anstelle der Baugrubentiefe die Tiefe des Fundaments heranzuziehen.

Grundsätzlich sollten Versickerungsanlagen nicht in Verfüllbereichen in Gebäudenähe zum Beispiel Baugruben, angeordnet werden.

Der Abstand von Versickerungsanlagen zu Grundstücksgrenzen ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so zu wählen, dass eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes auszuschließen ist.

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