Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen

Um gesammeltes Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten zu dürfen, ist grundsätzlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Unter bestimmten Randbedingungen ist es jedoch möglich, gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei zu versickern oder einzuleiten – ein wasserrechtliches Verfahren und daraus resultierende Kosten können dann entfallen.
Es liegt dabei in der Verantwortung des Bauherrn, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit zu prüfen.
Anhand der folgenden Fragen können Bauherren und Grundstückseigentümer vereinfacht prüfen, ob eine erlaubnisfreie Versickerung oder Einleitung möglich ist und was zu beachten ist. Nicht Gegenstand des Programms sind Straßen und Verkehrsflächen.
Nähere Erläuterungen werden im Programmverlauf gegeben.

Grundsätze

Im Sinne eines naturnahen Umgangs mit Regenwasser sollte anfallendes Niederschlagswasser möglichst ortsnah dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden.
Auf Gründächern oder in Teichen kann Regenwasser verdunsten und zurückgehalten werden, bevor es versickert oder einem Gewässer zugeleitet wird.

Eine flächige Versickerung über bewachsenen Oberboden, wie etwa in Mulden, ist am besten geeignet, um das Grundwasser vor möglichen Verunreinigungen zu schützen. In begründeten Fällen (zum Beispiel Platzmangel, hoher Aufwand, ...) kann Niederschlagswasser auch linienförmig (zum Beispiel über Rigolen oder Sickerrohre) versickert werden. Nur wenn zwingende Gründe auch eine linienförmige Versickerung ausschließen, kommt eine punktuelle Versickerung über einen Sickerschacht in Frage.
Ist eine Versickerung nicht möglich, kann in oberirdische Gewässer eingeleitet werden.

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