Institutionen und Arbeitsabläufe zur Überwachung der Umweltradioaktivität

Die Aufgaben der Überwachung der Umweltradioaktivität teilen sich verschiedene Bundesbehörden und die Bundesländer. Den Ländern fallen Untersuchungen zu, die eine Probenahme vor Ort und die anschließende Untersuchung in einem Labor, einer sogenannten Messstelle, erfordern. Dabei wird vom Bund nur ein Mengengerüst, d.h. die Anzahl von Proben in den verschiedenen Umweltbereichen, vorgegeben.

Die Probenahmen sind dabei nur ganz allgemein vorgeben. Details der Probenahme, wie Ort und Zeitpunkt, bleiben weitestgehend den Ländern überlassen.

Probenahmeplan

Das LfU und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellen (halb-)jährlich einen sogenannten Probenahmeplan. Dieser Plan gibt vor, in welchem Zeitraum, an welchem Ort welche Proben genommen werden sollen. Er ist Basis für die Durchführung der Probenahmen.

Probenehmer

Je nach Umweltbereich werden die Proben durch die örtlich zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung, die Veterinärämter oder die Wasserwirtschaftsämter genommen und in die Messstellen gebracht.

Messstellen

Messstellen sind in Bayern die Strahlenschutzlabore des LfU in Augsburg und Kulmbach. Hier werden die Proben entsprechend den Vorschriften des Bundes gemessen und die Daten in das "Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS)" eingetragen. In IMIS werden die Daten vom Labor geprüft und für die Landeszentralstelle freigegeben.

Landeszentralstelle

Dem Vier-Augen-Prinzip folgend, werden die von den Messstellen ermittelten Messwerte durch die Landeszentralstelle im LfU ein weiteres Mal auf Plausibilität geprüft und für die Leitstellen des Bundes freigegeben.

Leitstellen des Bundes

Die Leitstellen des Bundes unterstützen das Bundesumweltministerium in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Unter anderem werden die von den Landeszentralstellen übermittelten Daten von den Leitstellen überprüft, zusammengefasst und dokumentiert. Leitstellen sind:

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz,
  • der Deutsche Wetterdienst,
  • die Bundesanstalt für Gewässerkunde,
  • das Max-Rubner-Institut,
  • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und
  • das Johann Heinrich von Thünen-Institut.

Die von den Leitstellen aufbereiteten Daten werden schließlich an das Bundesumweltministerium weitergeleitet.

Bundesumweltministerium

Für die Durchführung, die Auswertung und die Bekanntmachung der Daten aus der Überwachung der Umweltradioaktivität ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verantwortlich. Mit den gemeinsam erhobenen Daten der Länder und des Bundes, die von den Leitstellen zusammengefasst werden, kommt das BMU seinen internationalen Berichtspflichten nach, unterrichtet den Deutschen Bundestag und Bundesrat und informiert die Bevölkerung in seinen jährlich erscheinenden Berichten.

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