Überwachung der Umweltradioaktivität in Bayern

Die Überwachung der Umweltradioaktivität in Bayern erfolgt durch die zuständigen Landesmessstellen. Grundlage sind Messprogramme nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie nach landeseigenen Vorgaben. In diesen Messprogrammen ist verbindlich und detailliert festgelegt:

  • wo und in welchen Zeitabständen,
  • welche Umweltbereiche,
  • nach welchen Vorgaben

zu überwachen sind.

Alle für eine mögliche Strahlenexposition der Bevölkerung relevanten Umweltbereiche sowie die Zwischenglieder möglicher Expositionspfade werden auf ihren Radioaktivitätsgehalt hin untersucht. Die Orte, an denen Proben entnommen werden, sind dabei so ausgewählt, dass sie möglichst gleichmäßig über Bayern verteilt liegen. So ist ständig ein flächendeckender und repräsentativer Überblick über die Umweltradioaktivität gewährleistet und großräumige Veränderungen können erfasst werden.

Derzeit werden in Bayern jährlich rund 1.500 Proben mit rund 1.800 Messungen im Rahmen der Messprogramme nach StrlSchG in den Strahlenschutzlaboren des LfU untersucht. Hinzu kommen sonstige Proben die im Rahmen der landeseigenen Messprogramme genommen werden, beispielsweise Wildpilze und Wildbret.

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