Schutzgebiete – Vorlagen für Beschilderung

Die Art der Beschilderung für Schutzgebiete ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz vorgegeben und in Art. 53 BayNatSchG geregelt. Zentraler Bestandteil ist dabei die Anbringung des von der obersten Naturschutzbehörde (Bayerisches Umweltministerium) bestimmten amtlichen Schilds. Neben der Anbringung des Schilds soll nach Möglichkeit auf die Bedeutung des Schutzgegenstands und auf die wichtigsten Bestimmungen der Rechtsverordnung hingewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch Informationstafeln. Hinweises dazu finden Sie auf der vorgeschalteten Seite "Gestaltung von Informationstafeln für Schutzgebiete" (Navigation links).

Bestellung der Schutzgebietsschilder über das LfU

Um die Bestellung zu vereinfachen, wurde das LfU durch das Umweltministerium beauftragt, die Bestellung der Schutzgebietstafeln zentral für die Bayerische Naturschutzverwaltung zu übernehmen. Es handelt sich dabei vorwiegend um den Ersatz von beschädigten, verrosteten oder abhanden gekommenen Schildern sowie um die Erstbestückung von neu ausgewiesenen Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmälern. In unregelmäßigen Abständen werden deshalb die Höheren Naturschutzbehörden bei den Bezirksregierungen und die Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern abgefragt und der entsprechende Bedarf an neuen Schildern ermittelt und beauftragt.

Nachstehende Muster für die Standard-Beschilderung von Schutzgebieten können als Grundlage für die Durchführung von Druckaufträgen dienen.

Es stehen Vorlagen für die Schutzgebietstypen

  • Landschaftsbestandteil (LB)
  • Naturdenkmal (ND)
  • Naturschutzgebiet (NSG)
  • Landschaftsschutzgebiet (LSG)

jeweils für drei Größenklassen 150mm, 450mm und 700mm Seitenlänge zur Verfügung:

Schildersätze

Einzelschilder

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