Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten (NSG) steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.
Großflächiges Magerrasengebiet auf dem sogenannten Bergfeld im Landschaftsschutzgebiet "Riegelberg bei Holheim", Landkreis Donau-Ries; Foto: Michael Wecker
Östliche Rohrach zur Altmühl, Landschaftsschutzgebiet unterhalb Windischhausen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Foto: Rudolf RummelDie Auswahl und Ausweisung der LSG erfolgt durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte.
