Gestaltung von Informationstafeln für Schutzgebiete

Das Bayerische Umweltministerium hat 2008 eine "Gestaltungsrichtlinie" erarbeiteten lassen, die für die Erstellung von Schutzgebietsinfotafeln landesweit verbindlich anzuwenden ist.

Vorrangiges Ziel dieser Gestaltungsrichtlinie ist es, eine gewisse Einheitlichkeit bei den Beschilderungen zu erreichen. Durch die Verwendung der immer gleichen Symbole und Piktogramme ergibt sich zudem ein hoher Wiedererkennungswert.

Piktogramme zur Veranschaulichung von Geboten und Verboten

Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzgebietsinfotafeln ist die optische Darstellung von Verboten und Geboten, die in dem jeweiligen Schutzgebiet durch die zugrundeliegende Schutzverordnung geregelt sind in Form von plakativen Piktogrammen. Die Sammlung der Piktogramme wird laufend erweitert.

Eine kostenfreie Verwendung der Piktogramme ist nur für die Beschilderung von Schutzgebieten die in Bayern nach dem BayNatSchG oder dem BNatSchG ausgewiesen wurden, erlaubt.

Eine Lizenzierung außerhalb Bayerns sowie außerhalb der bayerischen Naturschutzverwaltung ist kostenpflichtig und bedarf einer schriftlichen Anfrage bei der Urheberin.

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Monika Häußinger
Häußingerdesign
konzeption.gestaltung.fotografie
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Eine auf die konkrete Situation am Hartsee im Naturschutzgebiet ´Eggstätt-Hemhofer Seenplatte´, Landkreis Rosenheim, bezogene Tafel mit Darstellungen von Verboten und Geboten in Form von Piktogrammen. Die Banner-Tafel steht am Ortsrand von Eggstätt an einem stark durch Spaziergänger und Badende frequentierten Uferbereich; Foto: Brigitte Schäffler

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Brigitte Schäffler wenden, E-Mail Kontakt: Brigitte Schäffler

Piktogramme

Es liegen derzeit Piktogramme für folgende Themenbereich vor:

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