Während die Biotopkartierung ihren Fokus auf die Lebensgemeinschaften von Pflanzen innerhalb einer Fläche (eines Biotops) richtet, werden bei der Naturschutzfachkartierung vor allem die Lebensräume spezieller Tierarten erfasst. Im Unterschied zur Biotopkartierung kann jedoch keine vollständige Erfassung aller bedeutsamen Lebensräume von seltenen Tierarten in einem Landkreis bzw. in einem Stadtgebiet erfolgen. Ausgehend von den Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken wird eine Auswahl besonders bedeutsamer Arten festgelegt (sogenannte Zielarten der Kartierung). Eine Auswahl an Lebensräumen, die für diese Zielarten geeignet sind, wird daraufhin in die Untersuchungen miteinbezogen. Ziel ist auch eine Einschätzung von Bestandssituation und Bestandsentwicklung der jeweiligen Arten im Bezugsraum.
Die Artenauswahl richtet sich nach den Roten Listen Bayerns und Deutschlands, nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm und nach der speziellen Situation im Bezugsraum. Die Datenbank des LfU (Karla.Natur-Datenbank) liefert mit den bereits vorhandenen Daten ebenfalls eine wichtige Grundlage.
Anhand von Vorkommen der ausgewählten Artengruppen lassen sich viele bedeutsame Lebensräume identifizieren, deren Schutz bzw. standortgemäße Pflege und Entwicklung auch anderen Artengruppen zugutekommt, die nicht speziell untersucht werden können. Ziel ist es, möglichst konkrete Lebensräume von Artengemeinschaften abzugrenzen. Häufig, aber nicht immer, entsprechen die Lebensraum-Abgrenzungen bestehenden Biotopflächen (Beispiel: Magerrasen-Biotop ist auch bedeutsamer Lebensraum für Tagfalter und Heuschrecken).
In den Städten werden gelegentlich weitere Artengruppen ausgewählt, die von besonderer Bedeutung für das Stadtgebiet sind und von denen keine aktuellen Erfassungen vorliegen. So können zusätzliche Kartierungen von Wildbienen, Totholzkäfern oder weiteren Artengruppen ergänzt werden.
Mit der Durchführung der Naturschutzfachkartierung vor Ort werden qualifizierte Fachbüros beauftragt. Zu deren Aufgaben gehört neben der zweijährigen Geländearbeit und einer Befragung regionaler Experten auch die technische und fachliche Aufbereitung der Ergebnisse. Im Rahmen der Kartierung werden zum Teil auch bereits bekannte Fundorte der Zielarten überprüft, zu denen keine aktuellen Daten vorliegen. Durch den Vergleich dieser älteren Nachweise mit der aktuellen Situation können Aussagen zur Bestandsentwicklung seltener Arten getroffen werden. Empfehlungen von Fördermaßnahmen für bedrohte Arten können so gezielt umgesetzt werden.
Der aufgelassene Steinbruch bei Holheim im Landkreis Donau-Ries ist dank flacher, fischfreier Wassertümpel idealer Lebensraum für die Kreuzkröte; Foto: Kurt Kroepelin
Der helle Rückenstrich ist charakteristisch für die kleine Kreuzkröte, die ihren Laich in langen Schnüren im flachen Wasser ablegt; Foto: Günter Hansbauer.
Alle ermittelten Sachdaten (Arten, Anzahlen, Datum usw.) werden in PC-ASK, das Eingabeprogramm der Artenschutzkartierung, eingegeben und schließlich in die ASK-Datenbank übernommen.
Im Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIN View) werden die Ergebnisse den Naturschutzbehörden als punkt- oder flächenbezogene Informationen zugänglich gemacht. Auch Nutzerinnen und Nutzer des Dateneingabe-Programms Karla.Natur können im Rahmen der ihnen zugewiesenen Rechte Daten einsehen. Außerhalb der Behörden können die Daten auf Anfrage zugeschickt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Nutzung dieser Daten besteht (zur Bearbeitung eines Auftrages, für Planungen, wissenschaftliche Projekte etc.).
