Ergebnisse der Lärmkartierung

Im UmweltAtlas Bayern sind die Ergebnisse der vom LfU durchgeführten Lärmkartierung einsehbar.

  • Entlang der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume,
  • für die Großflughäfen München und Nürnberg, sowie
  • für die Ballungsräume München, Nürnberg, Augsburg, Erlangen, Fürth, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt.

Frei wählbare Ausschnitte der Lärmkarten können betrachtet und auch ausgedruckt werden. Weitere Einzelheiten zur Bedienung der Webanwendung finden Sie in der dazugehörenden Hilfe.

Entlang der Hauptverkehrsstraßen und in den Ballungsräumen wurden in einem 10 m x 10 m Raster und in einer Höhe von 4 m über dem Gelände die Lärmindizes LDEN und LNight ermittelt. Bei der Berechnung wurden neben dem Gelände, der Bebauung und den Lärmschutzeinrichtungen die Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen als wesentliche schalltechnische Einflussgrößen berücksichtigt.

Basis der aktuellen Lärmkarten ist die hochgerechnete Straßenverkehrszählung (SVZ) 2019. Die zu kartierende Straßenlänge außerhalb der Ballungsräume beträgt ca. 7.500 km. In den Ballungsräumen wurde die SVZ 2019 durch Verkehrsdaten der Großstädte ergänzt. Zudem wurden hier neben dem Straßenverkehr auch das Straßenbahnnetz, oberirdische U-Bahnstrecken sowie ausgewählte Industriebetriebe (IED-Anlagen und Häfen) kartiert.

Auch an den Großflughäfen wurden die Lärmindizes LDEN und LNight in einem 10 m x 10 m Raster für eine Berechnungshöhe vom 4 m ermittelt. Die von den Flughäfen und der Deutschen Flugsicherung zur Verfügung gestellten Eingangsdaten wie Flugrouten, Art und Anzahl der Flugbewegungen sowie des eingesetzten Fluggeräts wurden in ein Datenerfassungssystem überführt. Nach erfolgreicher Qualitätssicherung diente dieses als Basis für die Fluglärmberechnungen. Gemäß § 47c BImSchG wurde als Bezugsjahr für die Lärmkartierung 2022 das Jahr 2021 herangezogen.

Die Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt und veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt:

Betroffenenanalyse

Neben einer graphischen Darstellung der Lärmbelastung fordert die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch tabellarische Angaben. So sind für die verschiedenen Isophonenbänder - getrennt für jede Lärmart – insbesondere die Anzahl der betroffenen Menschen, Schulen und Krankenhäuser anzugeben. Für alle Lärmarten mit Ausnahme des Industrie- und Gewerbelärms sind auch Angaben zu den gesundheitlichen Auswirkungen "starke Belästigung" und "starke Schlafstörungen" zu machen, für den Straßenlärm zusätzlich auch zum Aspekt "ischämische Herzkrankheiten".

Die o.g. Auswertungen sind in Gemeindedatenblätter für jede Gemeinde zusammengefasst, die von Straßen- oder Fluglärmpegeln LDEN ab 55 dB(A) oder LNight ab 50 dB(A) betroffen ist.

Hauptverkehrsstraßen




Kartenservice und WMS-Dienste

Im UmweltAtlas Bayern stehen zusätzlich Lärmkarten, auf denen der Lärmindex LDEN oder LNight dargestellt ist, als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung. Die Karten im Maßstab 1:15.000 sind zum Ausdruck auf dem Papierformat DIN A3 vorgesehen. Für welche Gebiete Lärmkarten vorliegen, zeigt eine Übersichtskarte.

Dienste zur Darstellung und zum Herunterladen von Geodaten können direkt in ein Geoinformationssystem (GIS) eingebunden werden. Informationen zu ausgewählten Diensten erhalten Sie hier, sowie auch im UmweltAtlas Bayern:

Vergleichbarkeit der Kartierungsergebnisse

Eine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse der aktuellen 4. Kartierungsrunde 2022 mit denen der vorangegangenen Kartierungsrunden ist nicht gegeben. Dies ist auf neue Berechnungsvorschriften für die einzelnen Lärmquellen zurückzuführen. Insbesondere aber die methodischen Änderungen im Zuge der erstmals anzuwendenden BEB ergibt eine deutliche Veränderung bei der Ermittlung und Berechnung der Belastetenzahlen im Vergleich zu der bisher angewandten vorläufigen Berechnungsmethode (VBEB). Dies hat vor allem beim Straßenlärm erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenenstatistiken. Detaillierte Informationen hierzu können nachfolgendem Dokument entnommen werden:

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