Lärmkartierung

Um ein objektives und vergleichbares Bild der Lärmbelastung in Europa zu erhalten, verpflichtet die EG-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln.

In Deutschland sind die Einzelheiten der Kartierung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung – Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.

Lärmkarten bestehen aus einer graphischen Darstellung der Lärmbelastung und aus statistischen Angaben zur Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen. Als maßgebliche Kenngrößen werden die beiden Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Sie stellen das Maß für die allgemeine Belästigung bzw. für die Störungen des Schlafes dar. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay , LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (06:00 bis 18:00 Uhr), Abend (18:00 bis 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Zuschläge von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Vorgehensweise bei der Lärmkartierung und zur Erläuterung der Rechtsvorschriften bieten die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz veröffentlicht wurden. Im Falle von Interpretations- oder Ermessensspielräumen im Rahmen der Durchführungsvorschriften bieten diese praktische Lösungsmöglichkeiten für einen einheitlichen Vollzug an.

Berechnungsverfahren

Mit CNOSSOS-EU (Common NOise aSSessment MethOdS) hat die europäische Kommission eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche Lärmberechnungsmethode für alle relevanten Quellenarten erarbeitet, welche erstmals bei der Lärmkartierung 2022 verpflichtend anzuwenden ist. Die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland wurde zunächst im Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Oktober 2021 nochmals aktualisiert. Bis einschließlich 2018 wurden nationale vorläufige Berechnungsverfahren verwendet.

  • Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB),
  • Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF),
  • Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB),
  • Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D),
  • Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF-D).

Teilen