Schadstoffhaltige Mastfundamente

Bis in die 1970er Jahre wurden beim Bau von Leitungstrassen gelegentlich auch Mastfundamente mit schadstoffhaltiger Beschichtung oder Imprägnierung eingebaut. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Betonfundamente mit sogenanntem "Schwarzanstrich" oder um teerölimprägnierte Holzschwellenfundamente.

Altes Holzschwellenfundament eines zurückgebauten Stommastens Altes Holzschwellenfundament

Betonfundamente gibt es in unterschiedlicher Ausführung und Bemaßung. Die gelegentlich auftauchende schwarze Beschichtung reicht in der Regel maximal bis einen Meter Tiefe und ist 2 - 3 mm dick. In vielen Fällen enthalten diese Schwarzanstriche Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die mit der Zeit auch das umliegende Erdreich belasten.

Bei Masten, die vor 1960 errichtet wurden, treten gelegentlich auch Holzschwellenfundamente auf. Diese Holzfundamente wurden üblicherweise vor dem Einbau mit Holzschutzmitteln behandelt. Am gängigsten war die Imprägnierung mit Teeröl, das hauptsächlich Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aber auch andere organische Schadstoffe wie zum Beispiel Phenole enthält. Andere Methoden waren die Kyanisierung (Imprägnierung mit Quecksilber(II)-chlorid) oder die Behandlung mit anderen salzbasierten Holzschutzmitteln. Bei Holzschwellenfundamenten ist deshalb immer von einer entsprechenden Schadstoffbelastung des umgebenden Erdreiches auszugehen.

Ein aufgeschütteter Hügel aus kontaminiertem Bodenmaterial abgelegt auf einer Plane. Haufwerk aus kontaminiertem Bodenmaterial

Handlungshilfe für den Rückbau

Beim Rückbau von einzelnen Masten oder auch der Erneuerung ganzer Leitungstrassen, müssen Bodenbelastungen, die durch die Imprägnierung/ Beschichtung von Mastfundamenten entstanden sind, erkannt und entsprechend abgegrenzt werden. Das ausgehobene Bodenmaterial muss anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wie man dabei vorgeht, welche Parameter untersucht werden müssen und was bei der Entsorgung von belastetem Bodenmaterial zu beachten ist, wird in der "Handlungshilfe für den Rückbau von Mastfundamenten bei Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen" (LfU + LfL 2015) zusammengefasst.

Die Handlungshilfe wurde in Zusammenarbeit mit den bayerischen Netzbetreibern, dem Landesamt für Umwelt (LfU) und der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erarbeitet und findet in erster Linie Anwendung bei Rückbaumaßnahmen im Hoch- und Höchstspannungsnetz.

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