Hinweise für Sachverständige und Untersuchungsstellen Boden und Wasser

Newsletter 2/2023 vom 20.07.2023

Hinweise für Sachverständige und Untersuchungsstellen Boden Wasser

Neue Ausgaben der Merkblätter 3.8/1, 3.8/6 und 3.8/8 erschienen

Am 1. August 2023 tritt die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. In diesem Kontext hat das LfU die folgenden Merkblätter über-
arbeitet bzw. zusammengeführt:

  • Merkblatt 3.8/1: „Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Wirkungspfad Boden-Grundwasser“ (Stand: Mai 2023).
    Dieses ersetzt ab dem 01.08.2023 das LfW-Merkblatt 3.8/1: „Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen - Wirkungspfad Boden-Gewässer“ vom 31.10.2001.
  • Merkblatt 3.8/6: „Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Wirkungspfad Boden-Grundwasser“ (Stand: Mai 2023).
    Dieses ersetzt ab den 01.08.2023 das LfU-Merkblatt 4.8/6: „Entnahme und
    Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen“ vom 17.02.2010.
  • Merkblatt 3.8/8 (neu): „Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft“ (Stand: Mai 2023).
    Dieses ersetzt ab 01.08.2023 die LfU-Merkblätter Altlasten 1: „Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen – Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)“ vom Juli 2002 und Altlasten 2: „Hinweise zur Untersuchung und Bewertung von flüchtigen Stoffen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch“ vom September 2009.

Als Vorabinformation können diese Merkblätter vor der Einführung zur allgemeinen Beachtung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf der LfU-Internetseite Altlasten unter der Rubrik „Aktuelles“ und im Publikationsshop kostenfrei heruntergeladen werden.

Achtung:

Die o. g. bisherigen Merkblatt-Versionen 3.8/1 (2001), 3.8/6 (2010), Altlasten 1 (2002) und Altlasten 2 (2009) gelten noch bis zum 31. Juli 2023.

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