Fischsterben in Bayern

Bei einem Fischsterben handelt es sich um ein massenhaftes oder auffälliges Sterben von Fischen. Im Zusammenhang mit einem Fischsterben können auch andere aquatische Organismen wie Rundmäuler, Weich- und Krebstiere sowie Makrozoobenthos betroffen sein. Fischsterben treten alljährlich auch in bayerischen Gewässern auf und können, unter Umständen, zur Verarmung oder sogar zu Totalverlusten der Fischbestände führen. Fische sind aber nicht nur von großer Bedeutung für das aquatische Ökosystem sondern spielen auch wirtschaftlich eine Rolle. Bei großen Fischverlusten kann den Fischereirechtsinhabern und den Pächtern von Gewässern großer materieller Schaden entstehen.

Daher ist eine umgehende Meldung und schnelle Beseitigung der Ursache sowie des Schadens zum Schutz der Umwelt unerlässlich. Im Hinblick auf mögliche Entschädigungsansprüche ist eine rasche Beweissicherung von großer Bedeutung. Für die Schadensabwicklung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind diese Maßnahmen ebenfalls entscheidend, denn eine Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gemäß §324 Strafgesetzbuch.

Sehen Sie tote Fische im Wasser treiben oder einen Hinweis auf eine Gewässerverunreinigung, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei unter Angabe

  • des Ortes,
  • der Gewässerbezeichnung und
  • einer kurzen Sachverhaltsbeschreibung

Ansprechpartner

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 73: Aquatische Ökotoxikologie, mikrobielle Ökologie

Kontakt

Dr. Hannah Schrader, Tel.: 0881/93541-1151;
Dr. Julia Schwaiger Tel.: 0881/93541-1153;
Manuel Künzel, Tel.: 0881/93541-1141.

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