Probenahme

Um die Ursachen für ein Fischsterben zu ermitteln, müssen Fische und Wasserproben vor Ort gesichert werden. Veranlasst wird dies vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Dazu gibt es ein festgelegtes Vorgehen:

  • Die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung von Gewässerverunreinigung und Fischsterben, fasst das "Merkblatt zur Bearbeitung von Fischsterben" zusammen.
  • Die Probensicherung von Fischen und Wasserproben vor Ort werden mit der "Protokollvorlage Fischsterben" dokumentiert.
  • Ein Probenahmekoffer mit allen notwendigen Utensilien erleichtert die korrekte Probennahme. Die Probenahmekoffer werden anhand einer detaillierten Ausrüstungsliste bestückt.
  • Ein Formblatt mit allen Behörden, die benachrichtigt und eingeschaltet werden müssen, hilft, die Informationskette einzuhalten.

Für die Ermittlungen müssen tote Fische sichergestellt und sachgerecht verpackt werden. Dabei ist es wichtig, dass diese zügig an das LfU geliefert werden und im Bedarfsfall richtig zwischengelagert werden.

Ansprechpartner

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 73: Aquatische Ökotoxikologie, mikrobielle Ökologie

Kontakt

Dr. Hannah Schrader, Tel.: 0881/93541-1151;
Manuel Künzel, Tel.: 0881/93541-1141.

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