Um die Ursachen für ein Fischsterben zu ermitteln, müssen Fische und Wasserproben am Ort des Schadensfalles möglichst zeitnah entnommen werden. Dies gilt ebenso bei einem Versterben anderer aquatischer Organismen wie Rundmäulern, Weich- und Krebstieren sowie Makrozoobenthos. Veranlasst wird die Probenahme von der Polizei beziehungsweise vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

Dazu gibt es ein festgelegtes Vorgehen:

  • Wenn ein Fischsterben beobachtet wird, sollte die Polizei über den Vorfall schnellst möglich informiert werden. Diese koordiniert die Bearbeitung am Ort des Geschehens und zieht die notwendigen Fachbehörden hinzu.
  • Bei der Bearbeitung des Schadenfalls vor Ort wird in der Regel das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt hinzugezogen. Mittels einer entsprechenden Probenahmeausrüstung und anhand eines festgelegten Leitfadens erfolgt eine Entnahme von Wasser- und Fischproben. In den meisten Fällen werden wesentliche Wasserparameter zusätzlich direkt vor Ort bestimmt. Die Probenahme wird ergänzt durch die Dokumentation wichtiger vor Ort zu erfassenden Informationen.
  • Für die behördenübergreifende Bearbeitung stehen auf der LfU-Homepage sowie in der mobilen Probenahmeanleitung bei Umweltschadensfällen verschiedene Formblätter und Informationen bereit.
  • Die so gewonnenen Proben und Informationen, sind die Grundlage für den Erfolg der darauffolgenden Untersuchungen. Das Ziel der Untersuchungen ist die Ursache des Fischsterbens aufzuklären und weiterführende Folgen abzuschätzen.