Umgang mit PFC-haltigen Löschschäumen

Untersuchungen haben gezeigt, dass PFC auch nach einmaligen Brandbekämpfungsmaßnahmen mit AFFF-Schäumen noch Jahrzehnte später im Boden nachweisbar sind und dort zu Verunreinigungen des Grundwassers führen können. Kommen fluorhaltige Löschschäume bei Brandfällen zum Einsatz, muss daher unbedingt verhindert werden, dass kontaminiertes Löschwasser ungereinigt in Oberflächengewässer gelangt oder in den Boden versickert. Auch eine Einleitung in die Kanalisation muss als kritisch betrachtet werden, da kommunale Kläranlagen nicht auf den Abbau von PFC spezialisiert sind und der Großteil dieser Stoffe dann letztendlich wieder in die Oberflächengewässer eingetragen wird. Bei einem Brand muss das kontaminierte Löschwasser folglich durch Rückhalteeinrichtungen, Saugwägen usw. aufgefangen werden.

Im Rahmen der Einsatzplanung der Feuerwehren sollte auch festgestellt werden, welche Möglichkeiten bestehen, größere Mengen an kontaminiertem Löschwasser zwischenzulagern. Mit den zuständigen Behörden (in Bayern die Wasserwirtschaftsämter in Absprache mit den Landratsämtern) muss nach einer Analyse der Inhaltsstoffe und deren Konzentration der Verbleib des Löschwassers abgeklärt werden.

Reinigen der Gerätschaften

Aus einigen Schadensfällen in Bayern ist bekannt, dass im Bereich von Feuerwachen erhöhte Kontaminationen aufgetreten sind. Diese sind auf die Reinigung von Fahrzeugen und Gerätschaften nach Übungen und Einsätzen mit PFC-haltigen Schaummitteln zurückzuführen. Es ist daher besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass Fahrzeuge und Gerätschaften nur auf versiegelten Flächen mit einer geordneten Abwasserentsorgung gereinigt werden. Nach dem Einsatz von AFFF-Schäumen sollte ggf. die betroffene Kläranlage informiert werden, da bereits relativ geringe Mengen ausreichen um im Klärschlamm Werte über dem in Bayern geltenden Richtwert von 125 µg/kg Trockenmasse (Summe PFC) zu verursachen. Dieser Klärschlamm dürfte dann nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden.

Entsorgung von PFOS-haltigen Löschschäumen

Seit dem 27.Juni 2011 dürfen PFOS-haltige Feuerlöschschäume weder für Übungszwecke noch zur tatsächlichen Brandbekämpfungen eingesetzt werden. Restbestände müssen fachgerecht entsorgt werden. In Frage kommen hierfür Entsorgungsfachbetriebe, Adressen finden Sie unter nachfolgendem Link.

10 Regeln für die richtige Verwendung von Schaummittel

  1. Einsatzplanung durchführen / vorbeugender Brandschutz
  2. Fluortensidhaltige Schaummittel vermeiden
  3. Schaummittelbehältnisse eindeutig kennzeichnen
  4. Sicherheitsdatenblätter für die verwendeten Schaummittel bereithalten
  5. Schaummittel nicht mischen
  6. Absprache mit der Kläranlage
  7. Löschwasserrückhaltung durchführen
  8. Schaumeinsatz ersetzt keine fehlende Ausbildung
  9. Fahrzeuge, Geräte und Schutzkleidung nach dem Einsatz gut reinigen
  10. Zwischenlagerung und Transport von Schadwasser vorher planen

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