Viele PFAS sind problematisch, da sie neben der hohen Persistenz teilweise eine bioakkumulierende und toxische Wirkung (sogenannte PBT-Eigenschaften) besitzen. Daher sind für immer mehr Einzelverbindungen aus der Gruppe der PFAS in den vergangenen Jahren verschiedene Regulierungen und Beschränkungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene in Kraft getreten.
In Bayern wurde mit 25.09.2025 der Leitfaden zur PFAS-Bewertung des Bundes eingeführt.
Abweichend von den Regelungen der Kapitel 6.1 - 6.4 des Bundesleitfadens gilt in Bayern in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Folgendes: In Wasserschutzgebieten (Zone I bis III B) und Heilquellenschutzgebieten darf nur Material verwertet werden, das im Eluat die Werte für PFAS-20 von 0,10 μg/l und PFAS-4 von 0,020 μg/l gemäß Anlage 2 Teil 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einhält.
Newsletter – Bewertung von PFAS
Meldungen zum aktuellen Stand der Bewertung von PFAS.
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11.09.2025