Newsletter 10/2025 vom 27.10.2025

Einführung des PFAS-Leitfaden des Bundes

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 25.09.2025 wurde in Bayern der „Leitfaden zur PFAS-Bewertung des Bundes“ eingeführt. Dieser ersetzt die bisherigen „Leitlinien zur Bewertung von PFAS“ des LfU. Siehe auch hier: https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfas/rechtliches/index.htm

In Kürze wird das LfU „Ergänzende fachliche Hinweise“/FAQs zu den Punkten der ehemaligen Bayerischen Leitlinien veröffentlichen, die im Bundesleitfaden nicht geregelt sind bzw. in denen der Bundesleitfaden Optionen zulässt. Bei fachlichen Fragen, die in der Zwischenzeit auftreten und die über die Inhalte des Bundesleitfadens hinaus gehen, stellen die Inhalte der ehemaligen Bayerischen Leitlinien eine geeignete Bewertungsgrundlage dar.

Mit Einführung des Bundesleitfadens hat sich vor allem eine Änderung mit Bezug zu Bodenmaterial ergeben: Es sind nun sämtliche Verwertungen für Bodenmaterial auch außerhalb von Gruben, Brüchen, Tagebauten und technischen Bauwerken geregelt.