Bereits seit 2012 untersucht das LfU Fische von allen Überblicksmessstellen an Fließgewässern und Seen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf ihre PFAS-Gehalte. Fische aus ausgewählten weiteren Gewässerabschnitten werden im Rahmen des bayerischen Fischschadstoffmonitorings ebenfalls untersucht.

Gesetzlich festgelegt ist mit der Oberflächengewässerverordnung vom Juni 2016 eine Umweltqualitätsnorm (UQN) der Europäischen Union für PFOS (ein Stoff aus der Gruppe der PFAS) in Höhe von 9,1 µg/kg in Fischen (Frischgewicht). Die Analytik auf PFOS und weitere Stoffe aus der Gruppe der PFAS erfolgt je Messstelle und Befischung aus homogenen Mischproben der Muskulatur mehrerer Fische einer Art, sodass die jeweiligen Messwerte als repräsentativ betrachtet werden können.

Am häufigsten und in den höchsten Konzentrationen wurde PFOS in den Fischproben detektiert. An etwa 22 Prozent der im Zeitraum 2019 bis 2024 untersuchten Messstellen überschritten die PFOS-Konzentrationen die UQN von 9,1 µg/kg mindestens bei einer Befischung oder in einer Fischart (Abbildung 1). Neben PFOS wurden weitere Stoffe aus der Gruppe der PFAS regelmäßig in Fischen detektiert, darunter am häufigsten die Perfluordecansäure, Perfluorundecansäure und Perfluordodecansäure.

PFOS-Gehalte (µg/kg) in Fischmuskulatur an den vom LfU 2019 bis 2024 untersuchten bayerischen Gewässern (n=138). 5% der untersuchten Stellen hatten Gehalte von kleiner 0,5 µg/kg, 55% hatten Gehalte von 0,5 µg/kg bis 4,55 µg/kg, 17% hatten Gehalte von mehr als 4,55 µg/kg bis 9,1 µg/kg, 14% hatten Gehalte von mehr als 9,1 µg/kg bis 18,2 µg/kg; 9% hatten Gehalte von mehr als 18,2 µg/kg. Abbildung 1: PFOS-Gehalte (µg/kg) in Fischmuskulatur an den vom LfU 2019 bis 2024 untersuchten bayerischen Gewässern (n=148)

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz führte das LfU von 2020 bis 2025 zusätzlich ein Projekt zur Untersuchung von PFAS in Wildfischen durch. Folgende Ziele wurden dabei verfolgt:

  • In der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sind Umweltqualitätsnormen (UQN) PFOS-Gehalte in Wasser (0,00065 µg/l) und Fischen (9,1 μg/kg) festgelegt. Letztere sind maßgeblich für die Kennzeichnung einer UQN-Überschreitung (chemisch schlechter Zustand) in einem Oberflächengewässer. Ein Ziel des Projektes war es, eine belastbare Bewertung des chemischen Zustandes anhand von Fischen zu ermöglichen, wenn eine Überschreitung der UQN in Wasserproben festgestellt wurde.
  • Außerdem ist ein Trendmonitoring nach OGewV für PFOS und weitere prioritäre Stoffe in Biota oder in Sediment / Schwebstoff durchzuführen. Bayern verwendet für das Trendmonitoring derzeit als einziges Bundesland Schwebstoff und Muscheln. In Muscheln akkumuliert PFOS aber deutlich schlechter als in Fischen, sodass die Gehalte oftmals unter oder an der Bestimmungsgrenze liegen. Das Fisch-Probenmaterial, das die Befischungsstrategie für die UQN-Überwachung liefert, erfüllt die Anforderungen bezüglich Einheitlichkeit der Proben aus verschiedenen Jahren für ein Trendmonitoring allerdings nicht. Ein weiteres Ziel des Projektes ist deshalb ein geeignetes Trendmonitoring mit Fischen zu etablieren.
  • Darüber hinaus sollen Zusammenhänge zwischen PFAS-Gehalten in Wasser und Fisch besser untersucht und die Datenlage zu Akkumulation verschiedener PFAS in Fischen verbessert werden.

Frühere Untersuchungsergebnisse