Pflanzenschutzmittel

Einführung

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind chemische oder biologische Produkte zum Schutz der Nutzpflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen wie Pilzbefall, Insekten, unerwünschten Ackerbegleitpflanzen oder Nagetieren. Mengenmäßig am bedeutsamsten sind die drei Gruppen:

  • Herbizide (Unkrautvernichtung)
  • Fungizide (Schutz vor Pilzbefall)
  • Insektizide (Schutz vor Schadinsekten)

Bei vielen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um eine Zusammensetzung verschiedener synthetischer hochwirksamer Chemikalien mit meist toxischer Wirkung. Deren Abbauprodukte (Metaboliten) sind vielfach langlebig und können sich in der Umwelt ebenfalls toxisch verhalten.
Generell ist der Nutzen von Pflanzenschutzmitteln zum Erhalt der Kulturpflanzen gegenüber den nachteiligen Auswirkungen bei jedem einzelnen Wirkstoff vor dessen Zulassung zu prüfen (PflSchG, 2012). Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe werden auf EU-Ebene geprüft und genehmigt, während die Zulassung der entsprechenden Produkte in Deutschland (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL) erfolgt. Sie erhalten nur dann eine Zulassung, wenn von ihnen und ihren Rückständen keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier oder das Grundwasser ausgehen und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Allerdings kann erst durch ein intensives Monitoring in der Fläche und über einen längeren Zeitraum festgestellt werden, ob bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln langfristig unannehmbare Auswirkungen für die Umwelt auftreten. Gewässerökosysteme sind durch ihre Komplexität leichter gefährdet. Ebenso können sich Pflanzenschutzmittel und ihre Metaboliten in Böden anreichern.
Der Grenzwert im Trinkwasser für Pflanzenschutzmittel und deren relevante Abbauprodukte beträgt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 0,1 µg/l für Einzelstoffe und 0,5 µg/l für die Summe aller PSM-Wirkstoffe und relevanter Metaboliten. Diese Grenzwerte gelten seit dem 1. Oktober 1989 und haben Vorsorgecharakter.

PSM-Monitoring in Bayern

Vorrangige Aufgaben des PSM-Monitorings sind das Erkennen, Erfassen und Bewerten der Belastungssituationen des Grund- und Trinkwassers sowie der Oberflächengewässer mit PSM.

In Bayern wird bereits seit rund 30 Jahren ein PSM-Monitoring durchgeführt. Anlass war der ab Ende der 70er-Jahre gestiegene Nitratgehaltwert im Grundwasser sowie der erhöhte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Es war zu vermuten, dass in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit bereits hoher Nitratbelastung auch eine erhöhte Gefährdung des Trinkwassers durch PSM besteht. So wurden in den 60er-Jahren wurden auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland ca. 12.000 t pro Jahr an PSM-Wirkstoffen abgesetzt, 1979 waren es mit ca. 34.000 t/a dreimal so viel, ein Niveau, das annähernd bis heute gehalten wird. Vorrangiges Ziel der Untersuchungen war es, einen Überblick über die Belastungssituation des Grund- und Trinkwassers zu erhalten.

Im Zuge dieses Monitorings werden in Bayern Routine- und Sonderuntersuchungsprogramme durchgeführt. Deren Ergebnisse werden einmal jährlich präsentiert und die daraus abzuleitenden Folgerungen zwischen den beteiligten Behörden diskutiert. Die Untersuchungen im Rahmen des PSM-Monitorings bilden eine notwendige Grundlage, um mögliche Maßnahmen zur Verringerung von Belastungen fachlich zu begründen.

Allgemein ist festzustellen, dass die Anwendung von PSM zu erhöhten Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser, sowie zu Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer, führen kann. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es daher, diese Belastungen durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren und den guten Zustand der Gewässer im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten. Zentrale Forderungen sind nach wie vor die Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie die Durchsetzung der guten fachlichen Praxis vor Ort.

In dem Bericht „Entwicklung der PSM-Belastung in bayerischen Gewässern – Bilanz nach 30 Jahren PSM-Monitoring“ sind die Analysen von Belastungsentwicklungen der letzten rund 30 Jahre zusammenfassend dargestellt. Auch mögliche Folgerungen und Konsequenzen werden aufzeigt. Der vorliegende Bericht wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mit Textbeiträgen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt.

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