Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt nach Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch.
Altlast- und Altlastverdachtsflächen in Bayern
Die nachfolgende Grafik zeigt einen Überblick über die Anzahl der Altlasten und Altlastverdachtsflächen in Bayern im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2026.
Derzeit sind in Bayern 15.668 Altlasten und altlastverdächtige Flächen registriert. Dabei handelt es sich um 10.162 Altablagerungen und 5.506 Altstandorte.
Die Verteilung der Altablagerungen und Altstandorte in den bayerischen Regierungsbezirken verteilen sich im Jahr 2026 wie dargestellt.
- Oberbayern:
3.808 Altablagerungen und 2.605 Altstandorte, Gesamt 6.413 - Niederbayern:
699 Altablagerungen und 378 Altstandorte, Gesamt 1.077 - Oberpfalz:
1.019 Altablagerungen und 631 Altstandorte, Gesamt 1.650 - Oberfranken:
1.201 Altablagerungen und 667 Altstandorte, Gesamt 1.868 - Mittelfranken:
500 Altablagerungen und 371 Altstandorte, Gesamt 871 - Unterfranken:
1.145 Altablagerungen und 448 Altstandorte, Gesamt 1.593 - Schwaben:
1.790 Altablagerungen und 406 Altstandorte, Gesamt 2.196
Erfolgsbilanz
Bisher wurde bei 15.333 Flächen der Altlastverdacht geklärt (Stand 31.03.2026). Davon konnten seit 2001 bereits 10.916 Flächen aus dem Kataster entlassen werden, weil sie entweder saniert wurden ( 3.574 Flächen) oder der Verdacht anderweitig ausgeräumt werden konnte (7.342 Flächen).
In diesem Jahr wurden bayernweit 355 Flächen aus dem Altlastenkataster entlassen. Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen konnte somit eine Gesamtfläche von rund 17,5 km2 oder 2.459 Fußballfelder für unterschiedliche Nutzungen wieder verfügbar gemacht werden.


