Änderungen von Nachweisen
Folgende Änderungen von elektronischen Nachweisen sind mittels Ergänzungslayer möglich:
- Änderung Menge
- Verlängerung Laufzeit auf max. 5 Jahre
- Änderung Sammelgebiet bei SN
Die Änderungen werden über Ergänzungslayer elektronisch vom Erzeuger/Einsammler und Entsorger signiert und anschließend den beteiligten Behörden zugeleitet. Bei Nachweisen im Grundverfahren werden die Änderungen behördlich bestätigt.
Bei Änderungen von Abfallzusammensetzung oder behördlicher Nummern (Erzeuger-/Beförderer-/Entsorgernummer) sind grundsätzlich neue Nachweise erforderlich.