Klärschlammnetz - AELF

Das zuständige Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) prüft im Rahmen des Anzeige-Verfahrens zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, ob die düngerechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Seit 2015 prüft das AELF die Vorgaben der Düngemittelverordnung. In der Bearbeitungsmaske des AELF werden hierzu neben den Prüfergebnissen nach Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) zusätzlich die Ergebnisse der Klärschlammuntersuchungen nach DüMV angezeigt.

Was prüft das AELF?

Die nach DüMV zu prüfenden Parameter bei Klärschlammuntersuchungen:

  • Düngemitteltyp
  • Schwermetalle: Arsen, Blei, Cadmium, ChromVI, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium
  • dl-PCB, Summe der Dioxine PCDD/PCDF
  • PFT, Summe PFOS und PFOA
  • ggf. zusätzliche Prüfparameter
  • Deklarationsanalyse
  • Information zur Seuchenhygiene (Salmonellen-Befund)

Diese Parameter sind in fetter Schrift dargestellt. Zusätzlich sind im oberen Teil der Bearbeitungsmaske die Untersuchungsergebnisse nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV) dargestellt. Diese werden von der Kreisverwaltungsbehörde geprüft und beurteilt. Grüne Haken zeigen an, ob die Untersuchungsparameter vollständig im System hinterlegt, keine Grenzwerte überschritten, Mindestgehalte an Nährstoffen eingehalten und die Analysenergebnisse zeitlich noch gültig sind. Fehlende Untersuchungswerte und Analysengültigkeiten sowie Grenzwertüberschreitungen werden durch rote Kreuze angezeigt.

Die Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüMV) gelten auch für Kläranlagen < 1000 EW. Es gibt keine generelle Untersuchungspflicht für den Klärschlamm aus diesen Anlagen, jedoch ergibt sich eine solche aus der Kennzeichnungspflicht und den einzuhaltenden Grenzwerten in Verbindung mit der Garantenstellung des Inverkehrbringers. Kein Sperrgrund ist es, wenn eine seuchenhygienische Untersuchung nicht vorliegt (notwendige Hinweistexte liefert das System) . Unvollständige Eingaben und Grenzwertüberschreitungen führen zum Sperren einer Anzeige. Der Inverkehrbringer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Deklarationsanalyse beim Transport mitgeführt und dem abnehmenden Landwirt an die Hand gegeben wird.

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