Weitere Wassergefahren

Wird der Begriff "Hochwasser" verwendet, ist damit häufig eine Überflutung, ausgehend von einem Fluss oder Bach gemeint. Wir müssen uns allerdings bewusstmachen, dass es mehrere verschiedene Hochwassertypen und auch noch weitere Wassergefahren gibt:

Abbildung mit erschiedenen Arten von Wassergefahren. Dargestellt ist ein Deich sowie dessen Bemessungshochwasserereignis. In diesem Fall funktioniert der Deich planmäßig. Dargestellt ist zusätzlich ein extremes Hochwasserereignis, bei dem die Deiche überströmt werden und die geschützten Bereiche überflutet werden. Ebenfalls dargestellt ist die Gefahr für Bauwerke durch hohe Grundwasserstände. Dabei kann Wasser durch undichte Bauwerkshüllen in das Gebäude eindringen. Ebenfalls dargestellt sind dunkle Wolken, aus denen Starkregen auf die Geländeoberfläche fällt und dort wild abfließendes Wasser bildet, dass ein Gebäude flutet. Ebenfalls dargestellt ist eine übertaute Kanalisation, aus der durch einen Schachtdeckel Wasser an die Oberfläche austritt. Zudem wird die Gefahr durch Rückstau aus der Kanalisation in das Gebäude dargestellt. Auch hinter einem Deich bestehen Hochwasser- und Wassergefahren

Hochwasser ist grundsätzlich definiert als eine "zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land", wobei je nach Ursprung des Hochwassers noch weiter unterschieden werden kann. Beispielsweise ist hier Flusshochwasser, Seehochwasser oder wild abfließendes Wasser infolge von Starkniederschlägen zu nennen.

Wild abfließendes Wasser von einer Wiese strömt nach einem Starkregenereignis auf der Geländeoberfläche in Richtung eines Straßengrabens und füllt diesen bordvoll. Wild abfließendes Wasser auf der Geländeoberfläche nach einem Starkregenereignis; Foto: Anton Höck

Auch Grundwasser kann unter bestimmten Bedingungen zu Tage treten und damit Hochwasser verursachen. Zudem existieren weitere Wassergefahren, die ebenfalls Schäden verursachen können, jedoch formal und rechtlich nicht als Hochwasser gelten. Hierzu gehören zum Beispiel Überflutungen aus Abwasseranlagen und Kanalschächten oder durch Rückstau von Abwasser aus der Kanalisation in Gebäude. Auch bei hohen Grundwasserständen, die zum Beispiel einen undichten Keller fluten, handelt es sich nach dem Gesetz nicht um Hochwasser. Trotzdem führt diese Wassergefahr häufig zu erhebliche Probleme bei den Betroffenen.

Aus der Unterscheidung wird bereits deutlich, dass alleine das Fluss- bzw. Seehochwasser von der Lage an einem Oberflächengewässer abhängig ist. Andere Hochwassertypen und Wassergefahren können unter bestimmten Bedingungen auch fern von Gewässern und sogar für Gebäude und deren Bewohner auf einem Hügel gefährlich werden. Bei einer Gefahrenbeurteilung sollte zu Beginn daher davon ausgegangen werden, dass Hochwasserereignisse beziehungsweise Wassergefahren grundsätzlich überall auftreten können.

Die staatlichen und kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche und Mauern wirken vorrangig bei Hochwasser ausgehend von Flüssen und Bächen. Technische Schutzanlagen können allerdings nur vor Hochwasserereignissen schützen, für die sie ausgelegt und bemessen wurden. Deshalb muss auch in den dahinterliegenden "geschützten Gebieten" weiterhin mit Hochwasser- und Wassergefahren gerechnet werden.

Grundsätzlich kommt besonders dem Bauherrn und Hausbesitzer mit einer umsichtigen und angepassten Bauweise eine Hauptverantwortung bei der Vermeidung von Hochwasserschäden zu. Aber auch Kommunen tragen erhebliche Verantwortung. Sie sind angehalten, durch wassersensible Planung und Entwicklung zur Reduzierung von vorhandenen Risiken und zur Vermeidung neuer und zusätzlicher Risiken beizutragen.

Hochwasser verursacht häufig auch eine ganze Reihe von Begleitprozessen, die wiederum die Schadenswirkung deutlich erhöhen können. Hierzu zählt zum Beispiel die Gefahr von Verklausung, bei der Engstellen durch Treibgut verstopft werden und sich ein unkontrollierter Aufstau bildet. Häufig werden in der Nähe des Abflussbereichs gelagerte Gegenstände (zum Beispiel Holz, Silageballen, Container, etc.) mitgerissen und verursachen große Probleme an Brücken und Durchlässen. Auch Eis kann zu einem sogenannten Eisstau führen.

Eisstau an einem Steg, bei dem sich Eisplatten bereits auftürmen und drohen, den Steg zu verklausen. Eisstau an einem Steg

Strömendes Wasser verursacht zudem Erosion, bei der Feinteile, Erdmaterial und auch größere Steine abgeschwemmt und mittransportiert werden. Bei hohen Fließgeschwindigkeiten können erhebliche Mengen – beispielsweise von unbewachsenen Äckern – mobilisiert werden. In Bereichen in denen sich die Fließgeschwindigkeit verringert, wird das Material anschließend abgelagert. Die Folge sind zum Beispiel verschlammte Keller oder unpassierbare Verkehrswege.

Ablagerung von Schlamm in und an einem Wohnhaus mit deutlich sichtbarer Anschlagslinie, die den höchsten Hochwasserstand auf ca. 60 cm über Geländeoberfläche zeigt. Ablagerung von Schlamm in und an Gebäuden; Foto: WWA Ansbach

Für die größeren Gewässer in Bayern liegen detaillierte Untersuchungen zu den überschwemmungsgefährdeten Flächen in Form von Karten vor. Darüber hinaus geben die sogenannten "wassersensiblen Bereiche", erste Hinweise, wo auf Grund von geologischen Eigenschaften verstärkt mit durchnässten Böden und mit Überflutungen entlang von Gewässern und trockenen Täler zu rechnen ist. Auch Gebiete, in denen hohe Grundwasserstände vermutet werden, wurden in einer Hinweiskarte dokumentiert. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass Starkregenereignissen und deren negative Folgen, beispielsweise durch wild abfließendes Wasser oder Rückstau von Abwasser aus der Kanalisation, nahezu überall auftreten können.

Unter den weiterführenden Informationen finden Sie Links zu den ermittelten Gefahren und weiteren Themenseiten.

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