Metalldächer

Niederschlagsabflüsse von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer, Zink oder Blei können Abschwemmungen der genannten Schwermetalle enthalten. Um Beeinträchtigungen der Gewässer weitgehend auszuschließen, ist vor einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer eine geeignete Vorbehandlung erforderlich.

Grundsätzlich ist die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer von der Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall wasserrechtlich zu genehmigen. Ausnahmen sind möglich, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Erlaubnisfreie Einleitung in oberirdische Gewässer

Zur Vorreinigung des Niederschlagswassers von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen können verwendet werden:

  • bewachsene Oberbodenschicht mind. 30 cm mächtig oder
  • Behandlungsanlagen mit Bauartzulassung nach Art. 41 f BayWG (in der Fassung vom 19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009)

Für die Erteilung von Bauartzulassungen ist das Bayerische Landesamt für Umwelt zuständig. Als Beurteilungsgrundlage dienen die "Prüfkriterien zur vorläufigen Beurteilung von Behandlungsanlagen zum Rückhalt von Metallionen aus Niederschlagswasser von Metalldächern" vom 03.01.2011.

Auf Basis der vorläufigen Prüfkriterien wurden bisher keine Bauartzulassungen zur Vorreinigung bei anschließender Einleitung in oberirdische Gewässer erteilt.

Soll Niederschlagswasser von Metalldächern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, sind die Anforderungen der örtlichen Entwässerungssatzung zu beachten.

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