Niederschlagsabflüsse von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer, Zink oder Blei können Abschwemmungen der genannten Schwermetalle enthalten. Um Beeinträchtigungen der Gewässer weitgehend auszuschließen, ist vor einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer eine geeignete Vorbehandlung erforderlich.
Grundsätzlich ist die Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer von der Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall wasserrechtlich zu genehmigen. Ausnahmen sind möglich, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
Erlaubnisfreie Einleitung in oberirdische Gewässer
Zur Vorreinigung des Niederschlagswassers von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen können verwendet werden:
- bewachsene Oberbodenschicht mind. 30 cm mächtig oder
- Behandlungsanlagen mit Bauartzulassung nach Art. 41 f BayWG (in der Fassung vom 19.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009)
Soll Niederschlagswasser von Metalldächern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, sind die Anforderungen der örtlichen Entwässerungssatzung zu beachten.