Regenwassernutzung

Trinkwasserqualität benötigt. Zum Garten Gießen, zum Putzen und für die Toilettenspülung kann ohne weiteres sauberes Regenwasser verwendet werden. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich kann der durch Regenwasser ersetzbare Anteil weitaus größer ausfallen.

In Bezug auf den Klimawandel und zur Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs (Förderung der Versickerung und Verdunstung), sollte die Nutzung von Niederschlagswasser vorrangig außerhalb von Gebäuden stattfinden, beispielsweise zur Grünflächen- und Gartenbewässerung. Für bestimmte Nutzungen innerhalb von Gebäuden kann die Verwendung von Grauwasser die bessere Alternative darstellen.

Regenwasser, das genutzt werden soll, wird normalerweise von Dachflächen aufgefangen. Stark verschmutzte Dächer, zum Beispiel an viel befahrenen Straßen, eignen sich jedoch nicht. Wasser von unbeschichteten Kupfer-, Zink- und Bleidächern kann aufgrund von Abschwemmungen der genannten Metalle nicht zur Bewässerung von Nutzgärten empfohlen werden. Gras- und Bitumendächer können das Wasser färben, so dass es nicht mehr zum Wäschewaschen verwendet werden kann.

Zur Speicherung des Regenwassers werden Zisternen genutzt. Um das benötigte Volumen abzuschätzen, muss sowohl der mögliche Wasserertrag aus dem Niederschlag als auch der Wasserbedarf ermittelt werden. Während der Wasserertrag von den örtlichen Niederschlagsverhältnissen abhängt, unterscheidet sich der Wasserbedarf je nach Nutzung.

Für die Bewässerung von Rasen- und Parkflächen werden typischerweise ca. 60 l pro m2 und Jahr veranschlagt, für den Bedarf eines Nutzgartens rd. 20 l pro m2 und Woche. Für die Nutzung im Haushalt kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern für den Wasserbedarf ein erforderliches Volumen von etwa 800 bis 1.000 Litern pro Person angesetzt werden. Bau und Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage sollten nach den entsprechenden technischen Standards erfolgen (u.a. DIN 1989, Teil 1 bis Teil 4). Für größere Anlagen empfiehlt sich eine Berechnung mittels Computersimulation durch einen Fachbetrieb.

Die Kosten für eine Anlage betragen je nach Eigenleistung und Speichergröße wenige Tausend Euro. Für die Nutzung im Haushalt fallen ggf. weitere Kosten für gesonderte Leitungen und deren Kennzeichnung an.

Regenwassernutzungsanlagen sind bei der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen.

Im Kontext eines klimasensiblen Umgangs mit Niederschlagswasser, kann durch Regenwassernutzung ein positiver Beitrag geleistet werden, dies umfasst u.a.:

  • Entlastung von Kanalnetzen,
  • Förderung der Grundwasserneubildung und der natürlichen Leistungsfähigkeit des Bodens (Garten gießen)
  • Senkung des Verbrauchs von wertvollem Trinkwasser
  • bessere Versorgung grüner Infrastrukturen
  • Verdunstungskühlung durch Grünanlagen.

Die Goldenen Regeln der Regenwassernutzung

  • Nur Dachablaufwasser von gering verschmutzten Dächern verwenden
  • Feinfilterung des Wassers vor dem Speicher
  • Wasserspeicher kühl und dunkel errichten
  • Für kontrollierte Wasserführung im Speicher sorgen:
    • beruhigter Zulauf
    • Entnahme knapp unterhalb der Oberfläche oder mindestens 10 cm über dem Boden
    • leichten Austrag von Schwimmstoffen ermöglichen
  • Speicherüberlauf möglichst vor Ort versickern
  • Dauerhafte, korrosionsbeständige und umweltfreundliche Materialien verwenden
  • Verbindung zwischen Trinkwasser- und Regenwassernetz zuverlässig vermeiden
  • Alle Leitungen und Entnahmestellen deutlich kennzeichnen und gegebenenfalls sichern
  • Anlage bei der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserversorger melden.

Rechtliche Hinweise

  • Trinkwasserverordnung § 13 Abs. 3: Bau, Veränderungen und Stilllegungen von Regenwassernutzungsanlagen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
  • AVBWasserVO § 3 Abs. 2: Vor der Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage ist dem zuständigen Wasserversorger eine Mitteilung zu schicken.
  • Bebauungspläne enthalten mitunter ortsspezifische Regelungen zur Errichtung von Zisternen und Regenwassernutzung.

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