Private Sachverständige Wasserwirtschaft technische Gewässeraufsicht Abwasseranlagen (PSW tGewA Abwasseranlagen)

Anerkennung und Aufgaben

2019 sind 34 Personen als PSW tGewA Abwasseranlagen anerkannt. Weitere PSW sind für eine vollständige Übertragung der Vor-Ort-Aufgaben insbesondere für den Industriebereich erforderlich. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag durch das LfU.

Sie sind interessiert? Wer kann PSW tGewA Abwasseranlagen werden?

Persönliche und fachliche Voraussetzungen sind geregelt in § 3 der Verordnung über Private Sachverständige der Wasserwirtschaft (VPSW) in Bayern.

Fachliche Voraussetzungen:

  • Abgeschlossener Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang in Naturwissenschaften, Bauingenieurwesen, Umwelt- oder Verfahrenstechnik an einer inländischen Universität oder Fachhochschule
  • Dreijährige qualifizierte Berufserfahrung in Planung, Bau und Betrieb, Wartung und Überwachung im Bereich kommunale und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen

Näheres zu den Aufgaben des PSW sowie zur Anerkennung bzw. dem Anerkennungsverfahren finden Sie unter:

Beauftragung für die Überwachung

Auftraggeber ist das jeweils für die Überwachung der Abwasseranlagen zuständige Wasserwirtschaftsamt. Die zu vergebenden Tätigkeiten werden zentral vom LfU im Auftrag der Wasserwirtschaftsämter ausgeschrieben. Vertragsgrundlage sind die Arbeitshilfen für PSW tGewA Abwasseranlagen.

Seit 2014 werden alle kommunalen Kläranlagen durch PSW tGewA AA überwacht. Neue Verträge werden für jeweils die Hälfte der kommunalen Kläranlagen in einem Turnus von 2 Jahren mit einer Laufzeit von vier Jahren vergeben (nächster Termin zum 01.01.2021). Für die Vergabe der Überwachung industrieller / gewerblicher Abwasseranlagen laufen derzeit zweijährige Pilotprojekte.

Aktuelle Ausschreibungen der Überwachung (Ausschreibungsunterlagen) finden Sie unter:

Haben Sie Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Claudia Hillinger, Tel.: 0821/9071-1279.

Hinweis zu E-Mail-Adressen:
Aufgrund des anhaltenden SPAM-Aufkommens werden E-Mail-Adressen nicht direkt genannt. E-Mail-Adressen des LfU setzen sich aus "vorname.name@lfu.bayern.de" zusammen.
Bei nicht personenbezogenen Adressen wird nur der Bestandteil vor dem "@" angegeben (zum Beispiel "poststelle"). Umlaute bitte ersetzen (zum Beispiel "ue" anstelle "ü", "ss" anstelle "ß"). Titel (zum Beispiel Dr.) kommen in unseren E-Mail-Adressen nicht vor.

Analyse der Proben

Das LfU vergibt die Analytik der bei der Überwachung gewonnenen Proben nach Ausschreibung an zugelassene Labore. Das WWA gibt dem PSW das für die jeweilige Region zuständige Labor nach Auftragsvergabe bekannt.

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