EG-Richtlinie "Kommunales Abwasser"

Am 21. Mai 1991 wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft die EG-Richtlinie 91/271/EWG zur Behandlung von kommunalem Abwasser erlassen. Diese Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten bestimmte Mindestanforderungen für das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und gibt konkrete Umsetzungstermine für erforderliche Anpassungen vor.
Bedingt durch die föderale Struktur in der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer selbst für die Umsetzung dieser wasserrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Mit der "Reinhalteordnung kommunales Abwasser" (ROkAbw) wurde die EG-Richtlinie in Bayern zum 23. August 1992 in Landesrecht umgesetzt.

Lagebericht

Der Lagebericht "Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in Bayern" informiert über den Stand der Abwasserbeseitigung und die Umsetzung der EG-Richtlinie 91/271/EWG in Bayern.

Erläuterung in nachfolgender Textdatei. Abbildung 2: Reinigungsniveau des kommunalen Abwassers in Bayern von 1955 bis 2020

Die regelmäßige und verpflichtende Veröffentlichung eines Lageberichtes über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergibt sich aus Artikel 16 der EG-Richtlinie. Der Lagebericht, der alle zwei Jahre erstellt wird, legt den Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie dar.

Die Europäische Kommission wertet die Daten zur Umsetzung der EG-Richtlinie aus und veröffentlicht diese in einem zusammenfassenden europäischen Bericht. Im Weiteren stellt sie Einzeldaten der berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen zur Information der Öffentlichkeit ins Internet.

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