Ende 2024 wurde im Europäischen Parlament die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die Richtlinie wurde als EU Richtlinie 2024/3019 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und stellt eine Neufassung der 1991 erlassenen EG Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser dar. Mit der novellierten Abwasserrichtlinie legt die EU erstmals nach über 30 Jahren neue Anforderungen für Behörden und kommunale Abwasserwirtschaft fest.

Wie bereits die EG Richtlinie 91/271/EWG stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.

In Bayern wurde die EG-Richtlinie 91/271/EWG durch die „Reinhalteordnung kommunales Abwasser“ (ROkAbw) vom 23. August 1992 in Landesrecht umgesetzt. Die wesentlichen Regelungen der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (2024/3019) müssen von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtline ist am 01.01.2025 in Kraft getreten und ist gemäß Artikel 33 (1) bis zum 31.07.2027 in nationales Recht umzusetzen. Insofern sind die Berichtspflichten nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie ab dem 01.08.2027 gültig. Die Berichtspflichten nach der EG-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) sind gemäß Artikel 32 (1), 2024/3019 zu diesem Datum aufgehoben. Entsprechend wird die Berichterstattung über die Abwasser- und Klärschlammbeseitigung in Bayern bis zu diesem Datum vorerst weiterhin nach EG-Richtlinie 91/271/EWG vorgenommen. Die regelmäßige und verpflichtende Veröffentlichung eines Lageberichtes über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union leitet sich aus Artikel 16 dieser Richtlinie ab.

Der Lagebericht 2024 "Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Bayern" informiert über den Stand der Abwasserbeseitigung und die Umsetzung der benannten Richtlinien in Bayern.

Erläuterung in nachfolgender Textdatei. Abbildung 2: Reinigungsniveau des kommunalen Abwassers in Bayern von 1955 bis 2020
Tabelle1: Werte der Tabelle Anzahl und Ausbaugröße der Kommunalen Kläranlagen
Größenklasse nach AbwV Gr1 Gr2 Gr3 Gr4 Gr5
Anteil an Gesamtausbaugrösse 1,22% 7,11% 6,49% 38,33% 46,86%

Die Europäische Kommission wertet die Daten zur Umsetzung der Kommunalabwasser-Richtlinien aus und veröffentlicht diese in einem zusammenfassenden europäischen Bericht. Des Weiteren macht sie Einzeldaten der berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich.