Zur Stabilisierung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms verfügen größere Kläranlagen über Faultürme, in denen durch Vergärung des organischen Schlammanteils Biogas gewonnen wird.
Im Regelfall wird das Biogas zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt und so die Energiebilanz der Kläranlage verbessert. Sind die Faulbehälter nicht ausgelastet, können dort unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere vergärbare Substrate (Co-Substrate) verwertet werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Co-Vergärung.
Die Einführung der Co-Vergärung auf einer kommunalen Kläranlage berührt eine Vielzahl rechtlicher und fachlicher Belange. In der Praxis ergeben sich daher oft Fragen zur Notwendigkeit und Gestaltung von Genehmigungsverfahren, da hierbei gleichermaßen abfall-, immissionsschutz- und wasserrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Ziel der Arbeitshilfe Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen ist es, die rechtlichen und fachlichen Aspekte der Thematik soweit zu beleuchten, dass ein möglichst einheitlicher Vollzug hinsichtlich der Co-Vergärung in bayerischen Kläranlagen gewährleistet wird. Es werden maßgebende Kriterien aufgeführt, um beurteilen zu können, ob und nach welchen Rechtsverfahren eine Co-Vergärung genehmigt werden muss. Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Behörden, aber auch an Betreiber die über eine Co-Vergärung auf ihrer Anlagen nachdenken.