Arbeitshilfe CO-Vergärung

Zur Stabilisierung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlamms verfügen größere Kläranlagen über Faultürme, in denen durch Vergärung des organischen Schlammanteils Biogas gewonnen wird.

Im Regelfall wird das Biogas zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt und so die Energiebilanz der Kläranlage verbessert. Sind die Faulbehälter nicht ausgelastet, können dort unter bestimmten Voraus­setzungen auch weitere vergärbare Substrate (Co-Substrate) verwertet werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Co-Vergärung.

Die Einführung der Co-Vergärung auf einer kommunalen Kläranlage berührt eine Vielzahl rechtlicher und fachlicher Belange. In der Praxis ergeben sich daher oft Fragen zur Notwendigkeit und Gestaltung von Genehmigungs­verfahren, da hierbei gleichermaßen abfall-, immissionsschutz- und wasserrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Ziel der Arbeitshilfe Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen ist es, die rechtlichen und fachlichen Aspekte der Thematik soweit zu beleuchten, dass ein möglichst einheitlicher Vollzug hinsichtlich der Co-Vergärung in bayerischen Kläranlagen gewährleistet wird. Es werden maßgebende Kriterien aufgeführt, um beurteilen zu können, ob und nach welchen Rechtsverfahren eine Co-Vergärung genehmigt werden muss. Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Behörden, aber auch an Betreiber die über eine Co-Vergärung auf ihrer Anlagen nachdenken.

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