Hafer-Projekt

Grundwasser- und Klimaschutz durch regionale Wertschöpfungsketten im Rahmen des Hafer-Projekts

Das Hafer-Projekt ist das neueste Teilprojekt der AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ, durch das ein weiterer wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Landwirtschaft geleistet wird.

Hauptziel ist es, durch die stärkere Integration von Hafer in landwirtschaftliche Fruchtfolgen einen positiven Effekt für den Grundwasserschutz zu erzielen. Insbesondere der Eintrag von Nitrat ins Grundwasser soll durch den Anbau von Hafer reduziert werden. Gleichzeitig will das Pilotprojekt regionale Wertschöpfungsketten stärken. Um einen möglichst regionalen Ansatz testweise umzusetzen, erfolgen alle Schritte der Wertschöpfung in diesem Pilotprojekt in Bayern. Regionalität und Qualität der Erzeugnisse werden sichergestellt, indem alle teilnehmenden Betriebe die Anforderungen der Zeichen "Geprüfte Qualität – Bayern" oder "Biosiegel Bayern" erfüllen. Damit soll ein Paradebeispiel für aktiven Grundwasser- und Klimaschutz verbunden mit dem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten entstehen, das als Vorlage für interessierte Landwirte, Mühlen und den Handel auch in anderen Regionen dienen kann. In Zukunft könnte so ein Teil des Speisehafers, der derzeit häufig importiert wird, durch regional erzeugten Hafer ersetzt werden.

Landwirtinnen und Landwirte, Mühlen und Handelsunternehmen schaffen in diesem Projekt gemeinsam eine Grundlage für mehr Grundwasserschutz.

Hafer – Getreide mit Zukunft: Vom Frühstücks-Müsli bis zur Haar-Spülung

Hafer gilt als sehr wertvolle Getreideart für die Ernährung. Durch Lebensmittel auf Hafer-Basis wird dem Körper eine gesunde Komposition aus Ballaststoffen, ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen, Mineralstoffen, komplexen Kohlenhydraten und hochwertigen pflanzlichen Proteinen bereitgestellt. Angesichts des hohen Nährwerts und der anhaltenden Entwicklung hin zu einer ausgewogenen Ernährung, die auf qualitativ hochwertigen, pflanzlichen Lebensmitteln basiert, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Hafer-Produkten auch in den kommenden Jahren steigen wird. Neben der klassischen Hafer-Flocke, den bereits sehr gut etablierten Hafer-Drinks und Hafer-Keksen können dies in Zukunft auch innovative Produkte wie Hafer-Bier oder Hafer-Brot sein. Des Weiteren spielt Hafer in der Entwicklung nachhaltiger, naturbasierter Kosmetika wie beispielsweise Cremes oder Haarspülungen eine immer wichtigere Rolle.

Warum soll der Hafer-Anbau gestärkt werden?

Hafer ist aus ackerbaulicher Sicht ein attraktives Fruchtfolgeglied. Dies gilt sowohl für ökologisch, als auch für konventionell wirtschaftende Betriebe. Hafer gilt als Gesundungsfrucht, da er eine sehr geringe Krankheitsanfälligkeit aufweist. Durch sein ausgeprägtes Wurzelwerk ist Hafer sehr effizient in der Nährstoffaneignung und kann im Vergleich zu anderen Feldfrüchten trotz der niedrigeren erforderlichen Stickstoffdüngung gute Erträge liefern. Die Konkurrenzstärke des Hafers gegenüber Beikräutern ist ausgeprägt. Durch den Einsatz mechanischer Verfahren zur Beikrautregulierung (z.B. Striegel) kann deshalb auch der Einsatz von Herbiziden häufig reduziert werden.

Zusammenfassend besitzt Hafer das Potential, durch hohe Erträge trotz reduziertem Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, landwirtschaftliche Fruchtfolgen nachhaltiger zu gestalten und somit einen wichtigen Beitrag zum Grundwasserschutz zu leisten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Hafer auf Standorten mit einer guten Wasserversorgung angebaut wird, damit eine passende Kornqualität für die weiteren Schritte der Verarbeitung erreicht werden kann.

Um neben den ohnehin vorliegenden Vorteilen für die Umwelt, die der Hafer-Anbau gegenüber vielen anderen Feldfrüchten per se mitbringt, einen zusätzlichen Mehrwert für den Grundwasserschutz zu generieren, gelten für alle teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte im Hafer-Projekt folgende Anbaukriterien:

  • Düngerreduktion: Der gemäß Düngeverordnung berechnete Stickstoffdüngebedarf wird um zehn Prozent reduziert. Die Stickstoffdüngemenge ist auf maximal 80 kg N/ha beschränkt. In "Roten Gebieten" gelten für die Düngemenge die Vorgaben der Düngeverordnung.

Zusätzlich gilt für konventionell wirtschaftende Betriebe:

  • Ausschließlich Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel nach vorgegebener "Positivliste"
  • Verzicht auf stabilisierte Dünger

Die Laufzeit dieses Pilotprojektes endet im Juni 2026.

Teilen